Was hat der ORF für eine Einladungspolitik? In einem „Dialog Forum“ auf ORF III hatte auch die linke Radikal-Aktivistin Sanija Ameti (33) ihren Auftritt – die gebürtige Bosnierin zerschoss mit einer Pistole ein Bild der Heiligen Maria und dem Jesu-Kind. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Zürich Anklage wegen mutmaßlicher Störung der Glaubensfreiheit.
Sanija Ametis Pistolen-Aktion hat jetzt juristische Konsequenzen: Die linksradikale Aktivistin lieferte erst vor wenigen Monaten einen derart heftigen Blasphemie-Skandal, dass sie eigentlich nicht mehr auf TV-Bildschirmen zu sehen sein soll – wie berichtet, hat die Ex-Politikerin der Grün-Liberalen Partei sich dabei fotografieren lassen, wie sie mit einer Pistole auf ein Bild schoss, direkt in die Gesichter der Heiligen Maria und des Jesu-Kindes. Diese Bilder stellte sie dann auch noch provokativ ins Netz.
ORF III lud radikale Pistolen-Schützin ein
Nur kurz darauf hatte Sameti – trotz ihrer bekannten Blasphemie-Aktion – ihren großen Auftritt im ORF: Herzig lächelnd posierte Sanija Ameti neben den anderen Gästen des „Dialog Forums“ des Senders ORF III für das Foto, das für die Sendung warb. Die radikale links-grüne Aktivistin stand neben der ORF-III-Chefredakteurin, sowie neben einer Mitarbeiterin einer umstrittenen linken Wiener Wochen-Postille. Ebenfalls am Foto: ein Professor der Publizistik-Uni und noch einige Personen, die alle darüber sprechen durften, dass „Populisten gegen Demokratie und Medien“ vorgehen würden.
Dass die Links-Radikale im österreichischen Staatsfunk eine Bühne fand, war dann doch sehr irritierend: Eine Muslima, die sich beim Abknallen der Heiligen Maria und Jesus Christus fotografieren lässt, darf wenig später im ORF auftreten. Noch dazu moderierte Lou Lorenz-Dittlbacher, die Chefredakteurin von ORF III, diese „Dialog Forum“-Sendung.
Die Staatsanwaltschaft Zürich sieht die Pistolenschüsse auf die Heilige Maria und das Jesukind weniger locker als die ORF-Führung in Wien: So wird Ameti in der Anklage vorgeworfen, „öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet“ zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken und eine Geldbuße von 2500 Franken.
Die Staatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, mit den Schüssen habe Ameti gegen Artikel 261 des Strafgesetzbuches verstoßen. Die entsprechende Strafnorm kommt in der Schweiz nicht häufig zur Anwendung.
Schüsse auf die „zentralsten Figuren des Christentums“
In der vierseitigen Anklageschrift hält die Staatsanwaltschaft nun fest, weshalb sich die Zürcher Politikerin mit der Aktion strafbar gemacht haben soll. Weil sie als Zielscheibe ein Bild verwendete, das „die Köpfe und Gesichter der zentralsten Figuren des Christentums“ zeigt und ihre Schießübung dann öffentlich inszenierte, berichtet die NZZ.
Das stelle eine gegenüber gläubigen Christen unnötig herabsetzende und verletzende Missachtung und ein Lächerlichmachen ihres Glaubens dar, heißt es in der Anklage. Und damit sei potenziell auch der Religionsfrieden gefährdet worden. Ameti habe das mit ihrem Post auf Instagram zumindest in Kauf genommen.
Der ORF hat Sanija Ameti trotzdem eingeladen – nur wenige Wochen nach dem Vorfall, der für massive Proteste sorgte.

Credit: Screenshot/APA
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