Der Abgang von Roland Weißmann als ORF-Generaldirektor entwickelt sich zu einer beispiellosen juristischen Schlammschlacht. Nachdem der Sender das Dienstverhältnis mit dem langjährigen Redakteur endgültig aufgelöst hat, schlägt Weißmann nun mit voller juristischer Härte zurück. Es geht um seinen Ruf, seine Karriere und um sehr viel Geld.
Der angebliche Freispruch und der endgültige Rauswurf
Auslöser des Skandals waren Vorwürfe einer Mitarbeiterin wegen sexueller Belästigung. Weißmann trat daraufhin Anfang März zurück, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, wie sein Anwalt Oliver Scherbaum betonte. Eine interne Untersuchung der ORF-Compliance-Abteilung entlastete Weißmann jedoch weitgehend. Wie Heute.at berichtet, kam die Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Verhalten des Ex-Chefs nicht die rechtliche Definition der sexuellen Belästigung erfüllt. Weißmann habe der Mitarbeiterin niemals berufliche Konsequenzen angedroht.
Trotz dieser Entlastung beendete der ORF das Dienstverhältnis. Die interimistische ORF-Chefin Ingrid Thurnher begründete dies damit, dass Führungskräfte ein extrem hohes Maß an Integrität vorweisen müssen. Jeder Anschein eines unangemessenen Verhaltens sei zu vermeiden. Weißmanns Anwalt kritisiert dieses Vorgehen scharf und spricht von einem unhaltbaren Versuch, trotz Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren.
Eine Forderung in Millionenhöhe
Weißmann will diese Kündigung nicht auf sich sitzen lassen. Er plant seine bestehenden Ansprüche voll geltend zu machen. Das betrifft nicht nur die Kündigungsfrist. Weißmann will auch das Gehalt einklagen, das ihm bei einer geplanten Wiederwahl im August für weitere vier Jahre zugestanden hätte. Bei einem Brutto-Jahresgehalt von rund 430.000 Euro rechnen Insider mit einer gewaltigen Forderung von mehr als drei Millionen Euro. Experten halten es für durchaus realistisch, dass Weißmann vor Gericht einen Sieg erringen könnte.
Strafanzeige gegen die eigenen Kontrolleure
Der Kampf findet nicht nur vor dem Arbeitsgericht statt. Weißmann fährt nun auch strafrechtliche Geschütze auf. Wie Der Standard berichtet, hat der Ex-General seinen Strafverteidiger Norbert Wess beauftragt, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien einzubringen. Es besteht der Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten mehrerer involvierter Personen im Zuge seines erzwungenen Rücktritts. Zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz oder Unterlassung behält sich Weißmann explizit vor.
Droht den ORF-Stiftungsräten der finanzielle Ruin?
Besonders brisant wird die Situation für die Chefs des Stiftungsrats, Heinz Lederer und Gregor Schütze. Sie hatten den Rücktritt Weißmanns rasch mit einer Presseaussendung kommuniziert und den Vorwurf der sexuellen Belästigung öffentlich gemacht. Arbeitsrechtler weisen laut ORF-Radio darauf hin, dass der Sender bei einer erfolgreichen Millionen-Klage von Weißmann versuchen könnte, sich das Geld von Lederer und Schütze zurückzuholen. Wer voreilig ungeprüfte Vorwürfe veröffentlicht und dadurch einen enormen Reputationsschaden verursacht, kann im schlimmsten Fall persönlich haftbar gemacht werden. Der Fall Weißmann wird die Gerichte und die heimische Medienlandschaft wohl noch sehr lange beschäftigen.
Quellen: oe24, Heute, Kleine Zeitung, Zeit Online, Der Standard, ORF
Credits: APA
Neueste Kommentare