Unmittelbar vor der Stiftungsratssitzung am Donnerstag eskaliert die Affäre rund um den ehemaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann erneut. Diesmal kommt der Gegenwind von einer offiziellen Bundesbehörde – und der Ton ist scharf.
GAW: Compliance-Bericht ist „höchst fragwürdig“
Wie oe24 berichtet, hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) die interne Compliance-Untersuchung des ORF in der Causa Weißmann in einem Schreiben an Interims-Chefin Ingrid Thurnher scharf kritisiert. Gleichbehandlungsanwältin Sandra Konstatzky bezeichnet das Ergebnis des Berichts – Weißmann wurde darin vom Vorwurf der sexuellen Belästigung im rechtlichen Sinn entlastet – als höchst fragwürdig. Der Kern des Vorwurfs: Es entbehre jeder rechtlichen Grundlage, dass eine Compliance-Stelle überhaupt die Kompetenz besitze, festzustellen, ob eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn vorliegt oder nicht. Das sei Aufgabe der Gerichte – nicht eines internen Untersuchungsgremiums.
Täter-Opfer-Umkehr vorgeworfen
Die GAW geht noch weiter. Wie aus dem Schreiben hervorgeht, das auch oe24 vorliegt, wirft Konstatzky dem ORF eine öffentliche Täter-Opfer-Umkehr vor: Durch die Feststellungen der Compliance-Stelle werde in der Öffentlichkeit den Schilderungen Weißmanns uneingeschränkt Glauben geschenkt – während die Vorwürfe der betroffenen Frau in den Hintergrund gerieten und verharmlost würden. Aus Sicht der GAW handle es sich bei den Darstellungen der Frau jedenfalls um glaubhafte Schilderungen einer sexuellen Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. Als konkretes Beispiel für die Verharmlosung nennt Konstatzky eine Veranstaltung am Juridicum vom 20. April 2026, die mit dem Titel „Liebes’gschichten und Mobbingsachen“ mit Bezug auf die Causa Weißmann beworben worden sei.
Hintergrund: Rücktritt, Freispruch – und trotzdem Kündigung
Zur Einordnung: Wie der ORF selbst berichtet, war Weißmann am 8. März zurückgetreten, nachdem eine Mitarbeiterin ihm gegenüber Vorwürfe erhoben hatte. Die anschließende interne Compliance-Untersuchung kam zum Ergebnis, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn nicht vorliege. Dennoch kündigte der ORF Weißmann – mit der Begründung, Führungskräfte müssten jeden Anschein unangemessenen Verhaltens vermeiden. Wie salzburg24.at berichtet, bezeichnete Weißmanns Anwalt diese Begründung als Farce und kündigte rechtliche Schritte an. Weißmann will laut ORF.at knapp vier Millionen Euro einklagen.
Publikumsrat und Stiftungsrat unter Druck
Wie profil berichtet, hatte bereits Publikumsratsvorsitzende Gabriele Zgubic-Engleder in einem Brief an Thurnher mehrere Ausführungen des Compliance-Berichts als rechtlich nicht nachvollziehbar bezeichnet und Einsicht für Stiftungsrat sowie externe Experten gefordert. Auch sie kritisierte, dass die beauftragte Anwaltskanzlei Brandl-Talos in der Vergangenheit bereits für Weißmann tätig gewesen sei – ein Umstand, der Fragen zur Unbefangenheit aufwerfe.
Die betroffene Frau selbst hat laut nachrichten.at angekündigt, rechtlich gegen den ORF und gegen Weißmann vorzugehen. Der Fall landet damit unweigerlich vor Gericht.
Credits: APA
Neueste Kommentare