Ein deutsches Gericht hat dem ZDF in der Causa Böhmermann vs. Schönbohm eine weitere juristische Ohrfeige erteilt. Der Fall um eine Schmähsendung vom Oktober 2022 nähert sich seinem Finale — und die Aussichten für den Sender sind düster.
Was Böhmermann behauptete — und was Gericht davon hält
Am 7. Oktober 2022 strahlte Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ einen Beitrag aus, der den damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, als „Cyberclown“ verspottete und ihm eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellte. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, stützte sich Böhmermann dabei auf vage Informationen über den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland, einen privaten Verein, den Schönbohm mitgegründet hatte — sowie auf ausweichende Pressestellenauskünfte des BSI. Belastbare Belege für Geheimdienstkontakte legte er nicht vor. Böhmermann ließ sogar eigens eine russischsprachige Website erstellen, die Schönbohm mit Clownschminke zeigte.
Am 16. April 2026 verhandelte das Oberlandesgericht (OLG) München in der Berufungsinstanz. Wie die Berliner Zeitung berichtet, machte der Vorsitzende Richter Günther Puhm unmissverständlich klar: Der Senat folge der Einschätzung der Vorinstanz. Die Sendung stelle eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Die Aussagen seien schlicht falsch gewesen. Puhm fand dafür eine bemerkenswert klare Formulierung, die die Junge Freiheit zitiert: „schlampige Recherche“ — ein vernichtendes Urteil über einen Sender, der sich als Qualitätsmedium versteht.
Wie die Karriere eines Beamten zerstört wurde
Die Konsequenzen der Sendung waren unmittelbar und gravierend. Wie Tichys Einblick berichtet, hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm wenige Tage nach der Ausstrahlung die Führung der Amtsgeschäfte untersagt und ihn auf einen niedrigerrangigen Posten versetzt — ausdrücklich unter Verweis auf das durch die ZDF-Sendung „beschädigte öffentliche Vertrauen“. International verbreitete sich der Verdacht russischer Geheimdienstkontakte, für Schönbohm begann eine Phase massiver öffentlicher Anfeindungen.
Erstinstanz, Berufung, Vergleichsvorschlag — der Verfahrensweg
Das Landgericht München I hatte in erster Instanz bereits vier von fünf beanstandeten Aussagen untersagt und dem ZDF ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Der Sender legte Berufung ein — mit dem Argument, es habe sich um zulässige satirische Zuspitzung gehandelt. Auch Schönbohm ging in Berufung, da seine Forderung nach einer Geldentschädigung abgelehnt worden war. Wie die Berliner Zeitung berichtet, schlug das OLG dem ZDF nun vor, die Berufung zurückzuziehen und öffentlich klarzustellen, dass Schönbohm keine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt werden sollte. Das endgültige Urteil ist für den 19. Mai 2026 angekündigt.
Die Frage einer Geldentschädigung für Schönbohm bleibt vorerst offen — das OLG ordnet sie laut Junge Freiheit als „Grenzbereich“ ein.
ZDF-Intendant widersprach noch den Gerichten
Bemerkenswert ist auch die Reaktion des Senders selbst: ZDF-Intendant Norbert Himmler hatte laut Berliner Zeitung nach dem erstinstanzlichen Münchner Urteil öffentlich erklärt, kein Satz der Sendung sei falsch gewesen — musste sich danach aber verpflichten, derartige Aussagen künftig zu unterlassen. Für einen beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender, der per Verfassungsauftrag zur freien Meinungsbildung beizutragen hat, ist das eine schwer erklärbare Position.
Credits: APA
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