OGH kippt Freispruch für Egisto Ott: Lederhosen-Fotos im Fokus

OGH kippt Freispruch für Egisto Ott: Lederhosen-Fotos im Fokus

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag den Freispruch des ehemaligen Chefinspektors des aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, teilweise aufgehoben. Im Zentrum der Entscheidung stehen sogenannte Lederhosen-Fotos, die Ott weitergegeben haben soll. Die Causa wird nun erneut vor dem Wiener Landesgericht verhandelt.

Hintergrund: Die Vorwürfe gegen Ott

Egisto Ott wurde ursprünglich vorgeworfen, Amtsgeheimnisse verraten und gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Konkret ging es um Fotos, die zwei BVT-Beamte mit einem südkoreanischen Kollegen beim Kauf von Lederhosen zeigen. Diese Bilder waren mit Bildtexten versehen, die die Namen der Beamten und ihre Dienststellen enthielten. Das Wiener Landesgericht hatte Ott im März 2025 in allen Punkten freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

OGH: Mängel in der Begründung

Der OGH bemängelte die Begründung des erstinstanzlichen Freispruchs. Laut der Vorsitzenden des fünfköpfigen Senats, Christa Hetlinger, sei es nicht ausreichend, lediglich festzustellen, dass unklar sei, ob Ott die Fotos ausschließlich in seiner Funktion als Beamter erhalten und weitergegeben habe. Es müsse geprüft werden, ob die Weitergabe der Bilder eine Verletzung von Amtsgeheimnissen darstellt. Die Staatsanwaltschaft habe Indizien vorgelegt, die auf eine mögliche Strafbarkeit hinweisen könnten.

Weitere Vorwürfe bleiben vom Freispruch unberührt

Während die Lederhosen-Foto-Causa erneut verhandelt wird, bleibt der Freispruch in anderen Punkten bestehen. So wurde Ott vorgeworfen, Informationen über ein Treffen des „Berner Clubs“ sowie eine Liste mit Namen von BVT-Beamten an den ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein weitergegeben zu haben. Auch die Weitergabe von Informationen zur „Soko Tape“, die nach dem Ibiza-Video eingesetzt wurde, wurde vom OGH nicht als strafbar eingestuft.

Jenewein und Ex-Kickl-Mitarbeiterin: Urteile aufgehoben

In derselben Verhandlung wurden auch die Urteile gegen Hans-Jörg Jenewein und eine frühere Mitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) aufgehoben. Beide waren wegen Amtsmissbrauchs zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden. Der OGH stellte jedoch fest, dass das Vorgehen der beiden nicht tatbildlich war. Die Fälle werden ebenfalls erneut verhandelt.

Quellen: ORF, Die Presse, VOL.AT
Credits: APA

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