Darf der Staat WhatsApp und Signal mitlesen? Der Verfassungsgerichtshof hat heute öffentlich über die umstrittene Messenger-Überwachung verhandelt – und damit eine Entscheidung eingeleitet, die Österreichs Überwachungsrecht grundlegend prägen könnte.
Das Gesetz und seine Geschichte
Nach jahrelangen Debatten beschloss der Nationalrat Anfang Juli 2025 mit 105 zu 71 Stimmen die Messenger-Überwachung, wie der ORF und trend.at berichten. Damit wurde es dem Staatsschutz erstmals möglich, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten auf Diensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram auszulesen – indem spezielle Software direkt auf das Gerät des Verdächtigen aufgespielt wird, wie die VfGH-Vorschau auf der Website des Gerichts erläutert. Erlaubt ist das laut Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) nur bei begründetem Verdacht auf terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten sowie bei Spionage. Die Befugnis ist grundsätzlich auf drei Monate begrenzt, kann aber verlängert werden. Mehrere Genehmigungsebenen – darunter der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht – sind eingebaut.
Widerstand gab es damals nicht nur von FPÖ und Grünen, sondern auch innerhalb der Koalition: Die NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak und Stephanie Krisper stimmten laut trend.at gegen die Vorlage der eigenen Partei.
Drittelbeschwerde: FPÖ und Grüne an einem Tisch
Im Jänner 2026 brachten 67 Abgeordnete der FPÖ und der Grünen gemeinsam eine sogenannte Drittelbeschwerde beim VfGH ein, wie der VfGH auf seiner Website dokumentiert. Die Befürchtung laut Beschwerde, über die der ORF berichtete: „Ein technisch derart mächtiges Instrument trägt ein enormes Missbrauchspotenzial in sich.“ Derartige Grundrechtseingriffe seien nicht verhältnismäßig. Grünen-Verfassungssprecherin Alma Zadić formulierte es so: „Mit diesem Gesetz passiert das genaue Gegenteil von dem, wozu der Staat verpflichtet ist.“ FPÖ-Generalsekretär Hafenecker bezeichnete die heutige VfGH-Verhandlung als „Tag der Wahrheit für die Freiheit in Österreich“ und das Gesetz als „Generalschlüssel zu den Handys der Bürger“, wie VOL.AT berichtet.
Vertreten werden beide Fraktionen in der Verhandlung vom Verfassungsrechtsanwalt Michael Rohregger – demselben Juristen, der 2019 im Auftrag von SPÖ- und NEOS-Abgeordneten den damaligen „Bundestrojaner“ der schwarz-blauen Regierung vor dem VfGH zu Fall gebracht hatte, wie profil berichtet.
Koalition: Nötiges Instrument gegen Terrorismus
Die Regierung hält die Maßnahme für verfassungskonform und notwendig. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti bezeichnete die Beschwerde laut SN.at als „Kickl-Pilz-Polizeihasser-Koalition“ und betonte, wer die Maßnahme bekämpfe, kämpfe gegen Polizei und den Schutz der Bevölkerung. SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried sah die Überwachung laut SN.at als „Ultima Ratio“. Innenminister Gerhard Karner, der die Maßnahme als zentrales Sicherheitsinstrument verteidigte, ließ das Ministerium laut profil durch einen Vertreter bei der heutigen Verhandlung repräsentieren.
Ein Teil des Gesetzes noch gar nicht in Kraft
Noch brisanter macht die Verhandlung ein technischer Punkt: Ein Teil des Gesetzes – jener, der die Überwachung verschlüsselter Nachrichten ermöglichen würde – tritt laut profil erst 2027 in Kraft. Der VfGH hat damit die Möglichkeit, diesen Teil noch vor seiner Wirksamkeit zu kippen.
Déjà-vu: Schon 2019 scheiterte ein „Bundestrojaner“
Die heutige Verhandlung hat eine direkte Vorgeschichte: 2019 hatte der VfGH eine ähnliche Regelung der damaligen schwarz-blauen Regierung – den „Bundestrojaner“ – als verfassungswidrig aufgehoben, nachdem damals SPÖ- und NEOS-Abgeordnete dagegen geklagt hatten. Die Parallele ist für die Antragsteller ein Argument: Was 2019 gekippt wurde, könne in einer neuen Verpackung nicht verfassungskonform sein. Die Datenschutz-NGO epicenter.works, die die Beschwerde inhaltlich unterstützt hat, erhofft sich laut profil von der heutigen Verhandlung zumindest „ein klareres Bild, wie die Bundesregierung dieses Gesetz konkret umzusetzen gedenkt.“
Neueste Kommentare