Das österreichische Pensionssystem steht vor dem größten Umbau seit Jahren. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das seit 1. Jänner 2026 in Kraft ist – und Millionen Österreicher direkt betrifft. Von der neuen Teilpension über gedeckelte Erhöhungen bis hin zur verschärften Korridorpension: Der Überblick.
Staffelung statt Einheitssatz: So steigen die Pensionen 2026
Das Herzstück der Reform ist eine soziale Staffelung bei der jährlichen Pensionsanpassung. Wie das Österreichische Parlament berichtet, werden Pensionen bis 2.500 Euro brutto voll an die Inflationsrate von 2,7 Prozent angepasst – alle darüber erhalten einen monatlichen Fixbetrag von 67,50 Euro. Begründet wird die Deckelung mit der notwendigen Budgetkonsolidierung.
Wie der ÖGB mitteilt, erhalten damit rund 71,4 Prozent aller gesetzlichen Pensionisten – also rund 1,65 Millionen Menschen – die volle Inflationsabgeltung. Wer mehrere Pensionsleistungen bezieht, sollte aufpassen: Wie das Sozialministerium erklärt, ist Grundlage für die Berechnung nicht die einzelne Pensionsart, sondern das gesamte Pensionseinkommen – also alle gesetzlichen Pensionen, Beamtenpensionen und staatsnahe Ruhestandsbezüge zusammengezählt.
Neue Teilpension: Arbeiten und Pension – gleichzeitig
Eine echte Neuerung bringt die Einführung der Teilpension. Wie der ÖGB berichtet, ist es ab 2026 erstmals möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen – ein Modell für alle, die nicht mehr Vollzeit arbeiten können oder wollen, aber noch nicht ganz aus dem Berufsleben ausscheiden möchten.
Wie der ORF berichtet, fährt die Regierung damit gleichzeitig das bisherige Modell der Altersteilzeit zurück: Diese kann künftig nur noch angetreten werden, wenn die Voraussetzungen für die Teilpension nicht erfüllt sind. Zudem wird die Altersteilzeit schrittweise von fünf auf drei Jahre verkürzt.
Korridorpension: Frühpension wird schwieriger
Wer plant, vor dem regulären Pensionsalter in Rente zu gehen, muss künftig mehr mitbringen. Wie die Pensionsversicherung (PVA) informiert, wird das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben – gleichzeitig steigen die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504. Betroffen sind Personen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren wurden.
Wichtig: Wie der ÖGB in seinem Factsheet festhält, sind die Langzeitversichertenregelung – die sogenannte „Hacklerregelung“ – sowie die Schwerarbeitsregelung von diesen Verschärfungen ausdrücklich nicht betroffen. Pflegekräfte profitieren sogar: Sie werden künftig in die Schwerarbeitsregelung aufgenommen und können damit grundsätzlich früher in Pension gehen.
Neue Pensionisten bekommen halbe Anpassung
Wer 2025 neu in Pension gegangen ist, erhält bei der ersten Anpassung nur die halbe Erhöhung. Wie das Sozialministerium erklärt, ersetzt diese Regelung die bisherige komplizierte Aliquotierungsformel: Künftig erhalten alle Pensionsneulinge eines Jahrgangs einheitlich 50 Prozent des Anpassungsfaktors – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gegangen sind.
Kritik und Zustimmung halten sich die Waage
Das Paket wurde im Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Wie das Parlament berichtet, stimmten neben ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Grünen zu – die FPÖ verweigerte die Zustimmung und bezeichnete die Maßnahmen als Bestrafung der Leistungsträger. Die SPÖ verwies hingegen darauf, dass die volle Inflationsabgeltung für rund 71 Prozent der Pensionisten gesichert sei.
Wie der ÖGB mitteilt, begrüßte Pensionistenvorsitzende Monika Kemperle die soziale Staffelung als richtigen Schritt – machte aber klar, dass noch viel Luft nach oben bestehe.
Credits: APA
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