Grasser-Insolvenz: Republik fordert 23 Millionen — er bietet drei Prozent

Grasser-Insolvenz: Republik fordert 23 Millionen — er bietet drei Prozent

Im Privatkonkursverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind die Fronten klar. Die Republik will alles zurück, Grasser bietet einen Bruchteil. Der Ausgang entscheidet sich im Herbst.

Prüfungstagsatzung in Kitzbühel

Am 14. April 2026 fand am Bezirksgericht Kitzbühel die erste Prüfungstagsatzung im Privatkonkursverfahren gegen den früheren Finanzminister (2000–2007) statt. Wie Salzburg24 berichtet, meldeten acht Gläubiger Forderungen in Höhe von über 35,6 Millionen Euro an. Vom Innsbrucker Insolvenzverwalter Herbert Matzunski wurden davon 23,1 Millionen Euro als berechtigt anerkannt, der Rest bestritten. Grasser erschien — wie im Vorfeld angekündigt — nicht persönlich. Sein Anwalt Thomas Payer vertrat ihn. Die Verhandlung dauerte laut tirol.ORF.at mehr als eineinhalb Stunden — deutlich länger als erwartet, offenbar wegen intensiver Erörterungen zum Verbleib früherer Vermögenswerte.

Die Republik als Hauptgläubiger — und sie gibt nicht nach

Hauptgläubigerin im Verfahren ist die Republik Österreich mit zwei getrennten Forderungen: 12,9 Millionen Euro Schadenersatz aus dem rechtskräftig abgeschlossenen Buwog-Strafverfahren sowie 10,1 Millionen Euro an Steuerschulden — beide Ansprüche vom Insolvenzverwalter als berechtigt angesehen, wie vienna.at berichtet.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und Anwalt der Republik, ließ in der ZIB2 keinen Zweifel an der Haltung des Staates: „Wir wollen alles, die Republik hat ein Recht auf diese Summe. Wenn Menschen das nicht bezahlen können, wird das strafrechtlich durchgesetzt. Es gibt keinen Spielraum dafür.“ Weiters kündigte Peschorn laut OE24 an, mit „aller Akribie“ das Recht durchsetzen zu wollen — und verwies dabei auch auf weitere Personen, die Mithaftung tragen könnten.

Grassers Angebot: 700.000 Euro, bezahlt von Dritten

Grasser seinerseits bleibt bei seinem bereits früher unterbreiteten Zahlungsplanantrag: Eine Barquote von drei Prozent der anerkannten Schulden — rund 700.000 Euro — soll innerhalb von zwei Wochen durch Mittel von „dritter Seite“ aufgebracht werden. An diesem Angebot änderte sich bei der Tagsatzung nichts, wie vol.at festhält.

Für die Annahme des Zahlungsplans ist die Zustimmung des Hauptgläubigers Republik unabdingbar. Lehnt dieser ab, folgt ein Abschöpfungsverfahren — mit erheblich weniger Spielraum für den Schuldner.

Wenig Vermögen, offene Konten in Liechtenstein

Was Matzunski bisher bei Grasser einbringen konnte, ist bescheiden: laut KSV1870 rund 200.000 Euro. Diese setzen sich zusammen aus der Auflösung einer Lebensversicherung (40.000 Euro), dem Verkauf einer Uhr (25.000 Euro) und der Aufhebung einer Bankguthabenbeschlagnahme (mehr als 150.000 Euro), wie tirol.ORF.at berichtet.

Hoffnung setzt der Insolvenzverwalter laut Salzburg24 auf Konten in Liechtenstein, auf denen mehrere hunderttausend Euro liegen sollen, die Grasser zuzurechnen sein könnten. Derzeit blockiert ein gerichtliches Verfügungsverbot den Zugriff — im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Grasser selbst lebt unter elektronisch überwachtem Hausarrest in Kitzbühel, geht einer Beschäftigung mit 35 Wochenstunden in einem Einrichtungsgeschäft nach und verdient dabei laut APA rund 2.200 Euro brutto monatlich. Sein früheres Vermögen habe er im Wesentlichen für das Buwog-Strafverfahren aufgebraucht, gab er an.

Die Entscheidung fällt im Herbst

Die zweite, entscheidende Prüfungstagsatzung — bei der über den Zahlungsplan abgestimmt wird — soll laut Insolvenzverwalter Matzunski im Frühherbst am Bezirksgericht Kitzbühel stattfinden. Vorher muss das gesamte verwertbare Vermögen Grassers der Insolvenzmasse zugeführt sein. Bei dieser Verhandlung wird Grasser laut seinem Anwalt Payer persönlich erscheinen.

Credits: APA

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