ÖGK verschärft Krankentransport-Regeln: Ärzte schlagen Alarm

ÖGK verschärft Krankentransport-Regeln: Ärzte schlagen Alarm

Seit 1. Mai 2026 zahlt die Österreichische Gesundheitskasse Krankentransporte nur noch unter deutlich strengeren Voraussetzungen. Die Ärztekammer warnt – und kritisiert vor allem, wie die ÖGK mit der Neuerung umgeht.

Was sich geändert hat

Wie die Niederösterreichische Ärztekammer in einer Aussendung und 5min.at unter Berufung auf eine ÖGK-Stellungnahme berichteten, hat die ÖGK den Begriff der „Gehunfähigkeit“ mit Wirkung ab 1. Mai 2026 neu und deutlich enger definiert. Ein Krankentransport auf Kassenkosten ist demnach nur noch dann gerechtfertigt, wenn sich eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands außerhalb der Wohnung nicht selbst fortbewegen kann – auch nicht mit Gehhilfe oder Begleitperson. Wie arztnoe.at unter Berufung auf das ÖGK-Rundschreiben berichtete, richtet sich die Beurteilung ausschließlich nach der medizinischen Indikation – geografische oder örtliche Gegebenheiten spielen keine Rolle mehr. Das bedeutet konkret: Wer keinen öffentlichen Bus in seiner Gemeinde hat, wer niemanden zum Begleiten findet oder wer in einer schlecht ausgebauten Region lebt, hat künftig keinen Anspruch mehr auf Kassenübernahme.

Was noch gilt – und was nicht mehr

Wie salzburg24.at und oe24 übereinstimmend berichteten, gelten Ausnahmen weiterhin für immungeschwächte Patienten nach Tumorbehandlungen sowie für jene mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Auch Transporte zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Dialyse sind von der neuen Gehunfähigkeits-Definition ausgenommen. Seit Juli 2025 hebt die ÖGK laut heute.at zudem bei planbaren Transporten ohne Sanitäterbegleitung eine Rezeptgebühr von 7,55 Euro ein – mit Sanitäterbegleitung 15,10 Euro.

Ärztekammer: „ÖGK stiehlt sich aus der Verantwortung“

Wie die Niederösterreichische Ärztekammer via Aussendung und NÖN.at berichtete, reagierte Ärztekammerpräsident Harald Schlögel mit scharfer Kritik: „Mit der Neudefinition des Begriffes Gehunfähigkeit nimmt die ÖGK sehr empfindliche Leistungskürzungen für Versicherte vor. Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt.“

Kurienobfrau Dagmar Fedra-Machacek ergänzte laut oe24 mit konkreten Zahlen: Wer nicht rund 300 Patienten pro Woche durch die Ordination „durchschleust“, gelte für die ÖGK als nicht versorgungswirksam – bei 20 Mindeststunden pro Woche bleiben damit im Schnitt vier Minuten pro Person. Fedra-Machacek fasste das strukturelle Problem in einen Satz: „Die ÖGK verschärft die Regeln, zieht sich aber bei den Folgen aus der Verantwortung. Wir Ärztinnen und Ärzte sollen restriktive Vorgaben umsetzen, den Patienten Leistungskürzungen erklären und am Ende auch deren Ärger ausbaden.“

Hintergrund: Teil eines größeren Sparpakets

Wie salzburg24.at und dolomitenstadt.at berichteten, wurden die Krankentransport-Regeln bereits am 19. Februar 2026 von der ÖGK-Hauptversammlung beschlossen – und traten am 1. Mai in Kraft. Die Regelung ist Teil eines umfassenderen Sparpakets der Kasse, zu dem auch höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz und eingeschränkte Kostenübernahmen bei Zahnregulierungen seit März 2026 gehören. Kritisiert wird dabei laut salzburg24.at auch, dass Patienten über die Änderungen nicht direkt informiert wurden.

Credits: APA

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