„Nur Ja heißt Ja“: Regierung plant grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

„Nur Ja heißt Ja“: Regierung plant grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

Österreich steht vor einer weitreichenden Änderung im Sexualstrafrecht. Künftig soll für sexuelle Handlungen ein klares Einverständnis entscheidend sein – die geplante „Nur Ja heißt Ja“-Regelung könnte bereits im Juli 2027 in Kraft treten.

Bewegung nach längerem Stillstand

Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde zuletzt von der SPÖ in die Regierungskoordination eingebracht. Die NEOS unterstützen das Vorhaben, mittlerweile hat auch die ÖVP ihre Zustimmung signalisiert.

Zwei entscheidende Wörter

Im Zentrum der Reform steht Paragraf 205a des Strafgesetzbuches. Die bisherige Formulierung „gegen deren Willen“ soll durch „ohne deren Einverständnis“ ersetzt werden, wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten. Damit wäre künftig ein verbal oder nonverbal erteiltes Einverständnis notwendig. Fehlt dieses, soll eine sexuelle Handlung laut Entwurf auch dann strafbar sein, wenn die betroffene Person nicht ausdrücklich „Nein“ gesagt hat. Eine Umkehr der Beweislast ist dabei nicht vorgesehen.

Schockstarre und „Stealthing“ erfasst

Die Erläuterungen zum Entwurf führen auch Situationen an, die bislang rechtlich nicht eindeutig zu beurteilen waren. Dazu zählen das Ausnutzen eines Überraschungsmoments sowie das sogenannte „Freezing“, wenn Betroffene in eine Schockstarre verfallen. Auch das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, bekannt als „Stealthing“, soll von der neuen Regelung strafrechtlich erfasst werden. Aktuell liegt in Strafverfahren der Schwerpunkt darauf, ob ein Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht hat.

Bereits in 17 europäischen Ländern Standard

Österreich wäre mit der Reform nicht das erste europäische Land, das auf das Zustimmungsprinzip setzt. In 17 europäischen Staaten, darunter Schweden, Island und zuletzt Norwegen, steht Sex ohne eindeutig kommunizierte Zustimmung bereits unter Strafe.

Ausgangspunkt der Debatte

Die Koalition hatte sich bereits im Regierungsprogramm vorgenommen, das Sexualstrafrecht zu evaluieren, „mit dem Ziel, bestehende Lücken zu schließen und es zu verschärfen“. Die Diskussion geriet im vergangenen Jahr in eine öffentliche Debatte, nachdem in einem Verfahren zehn Jugendliche vom Vorwurf geschlechtlicher Handlungen an einer Zwölfjährigen freigesprochen worden waren – dass die Handlungen gegen den Willen des Mädchens erfolgt waren, konnte damals nicht bewiesen werden. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) betonte damals, auch das Zustimmungsprinzip hätte am Ausgang dieses konkreten Falls nichts geändert.

Auch Deepfakes und Vergewaltigungsvideos im Fokus

Parallel zur Zustimmungsregel arbeitet das Justizministerium an weiteren Änderungen. Dabei geht es um sexualisierte Deepfakes sowie um Besitz und Weitergabe von Vergewaltigungsvideos, wofür derzeit teilweise noch eine strafrechtliche Grauzone besteht. Im September soll eine bereits angekündigte Arbeitsgruppe ihre Arbeit an entsprechenden Regeln aufnehmen, auch hier soll zeitnah eine Einigung innerhalb der Koalition erzielt werden. Bei sexualisierten Missbrauchsdarstellungen mittels Deepfakes steht zusätzlich zur Diskussion, digitale Plattformen auf EU-Ebene über den Digital Services Act oder den AI-Act stärker in die Pflicht zu nehmen.

Fortbildungen für Justiz geplant

Neben den Gesetzesänderungen will das Justizministerium auch auf Sensibilisierung und Weiterbildung setzen: „Ein mehrteiliges Curriculum Gewaltschutz für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Strafrichterinnen und Strafrichter startet erstmals Anfang 2027.“

Umstrittene Wirkung auf die Verurteilungsquote

Ob „Nur Ja heißt Ja“ tatsächlich zu mehr Verurteilungen führen wird, ist unter Fachleuten umstritten. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) erwartet, dass sich nach der Änderung mehr Betroffene zu einer Anzeige entschließen werden. Staatsanwälte-Vertreterin Anna-Maria Wukovits kritisierte hingegen im ORF, dass lediglich die Formulierung verändert werde und dadurch nicht zwangsläufig mehr Verurteilungen zu erwarten seien. Amnesty International argumentiert wiederum, das Konsensprinzip verschiebe die Verantwortung von den Opfern hin zu den tatverdächtigen Personen.

Hinweis: Dieser Artikel behandelt sexualisierte Gewalt. Wer selbst betroffen ist oder Hilfe für Betroffene sucht, kann sich rund um die Uhr kostenlos und vertraulich an die Frauenhelpline (0800 222 555), den Männernotruf (0800 246 247) oder bei Betroffenheit von Minderjährigen an Rat auf Draht (147) wenden.

Credits: Florian Schrötter, BKA

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