NGOs fordern EU-Verfahren gegen Österreichs Familiennachzug-Regeln

NGOs fordern EU-Verfahren gegen Österreichs Familiennachzug-Regeln

Der Streit um den Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge in Österreich geht in die nächste Runde. Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben sich erneut an die EU-Kommission gewandt – diesmal wegen der geplanten Quotenregelung, die den bisherigen Nachzugsstopp ablösen soll.

Zweite Beschwerde binnen weniger Monate

Wie mehrere Medien berichten, wenden sich Organisationen rund um die Asylkoordination Österreich und die Diakonie damit bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr an Brüssel. Bereits im April hatte dasselbe Bündnis wegen des damals geltenden generellen Stopps der Familienzusammenführung Beschwerde eingelegt, gestützt auf die Berufung der Bundesregierung auf eine sogenannte Notstandsklausel. Auf diese grundsätzliche Frage hat die EU-Kommission bislang inhaltlich nicht reagiert, wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten.

Der Vorwurf: Quote statt Individualanspruch

Konkret richtet sich die neue Beschwerde gegen die geplante Neuregelung über die sogenannte Niederlassungsverordnung, mit der der Familiennachzug künftig in Form von Kontingenten abgewickelt werden soll. Aus Sicht der NGOs ist das rechtswidrig: Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie sehe eine zahlenmäßige Beschränkung nicht vor, sondern gewähre anerkannten Flüchtlingen unter klar geregelten Voraussetzungen einen individuellen Rechtsanspruch. Dieser dürfe weder durch eine Quote noch durch dadurch erzwungene, potenziell unbegrenzte Wartezeiten ausgehöhlt werden, argumentieren die Organisationen in ihrer Aussendung. Besonders scharf fällt dabei ein Detail ins Gewicht: Die konkreten Quoten für heuer stehen bislang noch gar nicht fest, wie der „Standard“ berichtet – Bund und Länder konnten sich bislang nicht darauf einigen.

Vorgeschichte: Vom generellen Stopp zur Quote

Seit Mai 2025 ist die Familienzusammenführung für anerkannte Schutzberechtigte in Österreich per Gesetz weitgehend ausgesetzt, Anfang 2026 wurde diese Maßnahme um weitere sechs Monate verlängert. Die Zahlen zeigen die Wirkung deutlich: Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) selbst anführte, sank die Zahl der Nachzüge im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 von 3.100 auf nur noch 25 Personen. Ab Jahresmitte sollte der Stopp durch das nun umstrittene Quotensystem abgelöst werden, das sich eigentlich an einem eigens dafür geplanten „Integrationsbarometer“ orientieren sollte. Dieses Instrument lässt allerdings weiter auf sich warten: Die Arbeiten daran würden noch laufen, teilte das Innenministerium laut ORF mit.

Kritik von Amnesty International

Bereits im Mai hatte auch Amnesty International Österreich vor den Folgen der Quotenregelung gewarnt. Geplante Kontingente würden jahrelange Familientrennungen zementieren und stünden im Konflikt mit EU-Recht, so die Organisation. Amnesty verweist zudem darauf, dass das Quotensystem keineswegs eine Vorgabe des EU-Asyl- und Migrationspakts sei, sondern eine zusätzliche österreichische Maßnahme im Rahmen der nationalen Umsetzung.

Stimmen aus Ländern und Zivilgesellschaft

Auch auf Länderebene gibt es Kritik an der aktuellen Praxis. Tirols Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ) wünscht sich laut ORF, dass sich eine künftige Quote zumindest an einer „sachlichen Bewertung der tatsächlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten“ orientiert. Asylkoordination-Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz räumt dabei ein, dass die hohen Ankunftszahlen über den Familiennachzug 2023 und 2024 in manchen Bereichen durchaus herausfordernd gewesen seien – hält aber an seiner grundsätzlichen rechtlichen Kritik fest. Diakonie-Integrationsexperte Christoph Riedl argumentiert zudem inhaltlich: Integration könne nur gelingen, wenn Familien in Sicherheit gemeinsam ein neues Leben in Österreich aufbauen könnten.

Ob die EU-Kommission auf die erneute Beschwerde reagiert und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich prüft, ist bislang offen.

Credits: European Union , 2026

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