Verschärfungen im Waffenrecht sind europaweit auf dem Vormarsch – so auch in Schweden. Nach einem blutigen Amoklauf in Örebro mit elf Toten und 15 Verletzten hat die Regierung eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht. Auch wenn bei der Tat keine halbautomatische AR-Waffe verwendet wurde, geraten gerade diese nun ins Visier der Behörden. Sehr zur Freude der Ukraine.
Halbautomatische Gewehre auf Basis des AR-Systems – etwa die AR-15 – sollen ab 1. August 2025 nicht mehr für die Jagd zugelassen sein. Zwar wurden diese Waffen erst im August 2023 erlaubt, doch künftig wird keine neue Genehmigung mehr erteilt. Jäger, die eine solche Waffe bereits besitzen, müssen innerhalb von zwei Jahren handeln: Entweder sie erfüllen die Voraussetzungen für den sportlichen Schießbetrieb – oder sie müssen die Waffe verkaufen.
Rückkauf oder Zwangsverkauf – mit Ukraine-Spende
Für jene, die sich von ihrer AR-Waffe trennen müssen, bietet der Staat einen Rückkauf zum damaligen Marktpreis. Wird das Angebot abgelehnt, droht laut der Seite Pirsch.de ein „Zwangsverkauf“. Die Regierung veranschlagt die Kosten auf rund 175 Millionen Kronen (etwa 15,7 Mio. Euro). Die eingesammelten Waffen sollen, so der Plan, an die Ukraine gespendet werden – zur Unterstützung im Krieg gegen Russland. Neben den Verschärfungen gibt es auch Erleichterungen: Jäger und Sportschützen dürfen ihre Waffen künftig unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb der eigenen Wohnung lagern. Zudem soll der europäische Waffenpass den grenzüberschreitenden Im- und Export erleichtern. Verboten bleibt hingegen weiterhin Nachtsichttechnik – anders als etwa in Österreich, wo diese mittlerweile erlaubt ist.
Abseits Schwedens sorgt auch ein Urteil aus Deutschland für Aufsehen: Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied zugunsten von AfD-Mitgliedern, die waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt hatten. Eine politische Gesinnung allein reiche demnach nicht für einen Ausschluss aus – ein Urteil mit Signalwirkung.
Credit: Pixabay
Neueste Kommentare