Neue Facharztzentren für ganz Österreich: Was die Gesundheitsreform bringt – und was nicht

Neue Facharztzentren für ganz Österreich: Was die Gesundheitsreform bringt – und was nicht

Nach einem 13-stündigen Verhandlungsmarathon steht der Fahrplan: In ganz Österreich sollen rund 75 neue Facharztzentren entstehen, um lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu verkürzen. Die Details zeigen aber auch, wie viele der ursprünglichen Reformversprechen auf der Strecke geblieben sind.

Der lange Weg zur Einigung

Bund, Länder und Gemeinden hatten sich Anfang Juli im Rahmen der sogenannten Reformpartnerschaft auf Eckpunkte einer umfassenden Staatsreform geeinigt. Wie Profil berichtet, saßen Landeshauptleute, Bundeskanzler, Vizekanzler und Außenministerin nach einem 13-stündigen Verhandlungsmarathon bis nach Mitternacht zusammen, ehe die Ergebnisse präsentiert wurden. Zum eigentlichen Kernstück der Reform, dem Gesundheitsbereich, folgten nach dem anschließenden Ministerrat noch weitere Details.

Das neue Modell: Gesundheitsversorgungszentren

Im Zentrum der Reform steht ein neues Versorgungsmodell, die sogenannten Gesundheitsversorgungszentren (GVZ). Dort sollen künftig Fachärzte unterschiedlicher Richtungen gemeinsam unter einem Dach arbeiten. Wie der ORF berichtet, sollen diese neuen Zentren zudem mit den bisherigen Spitalsambulanzen zusammenwachsen, um die ambulante Versorgung insgesamt attraktiver zu machen. Österreichweit sind laut übereinstimmenden Medienberichten rund 75 solcher Zentren angepeilt.

Besonders bemerkenswert: Bei den GVZ soll tatsächlich jene „Finanzierung aus einer Hand“ umgesetzt werden, die im Gesundheitsbereich seit Jahren gefordert wird. Bund, Länder und Sozialversicherung zahlen dafür künftig gemeinsam in einen Topf ein, wie MeinBezirk.at bestätigt. Der Realisierungshorizont dafür reicht allerdings bis ins Jahr 2040 – weitere konkrete Details zur Umsetzung fehlen bislang.

Mehr Primärversorgung als Basis

Ergänzt werden die Facharztzentren durch einen deutlichen Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE), in denen Allgemeinmediziner gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen arbeiten. Aus derzeit rund 120 solcher Einheiten sollen bis 2040 laut Regierungsangaben 600 werden – eine ursprünglich diskutierte Zahl von 900 Einheiten bis 2030, die sich auf eine Versorgungsanalyse der Gesundheit Österreich (GÖG) stützte, wurde offenbar wieder verworfen. Neu hinzukommen sollen dabei auch spezialisierte Angebote für Zahnmedizin sowie Kinder- und Frauenheilkunde.

Was aus kleineren Spitälern wird

Auch die Rolle kleinerer Krankenhäuser verändert sich. Die derzeit 61 sogenannten Teilversorgungsspitäler, die nur einzelne medizinische Schwerpunkte anbieten, sollen als solche komplett verschwinden. Die Standorte selbst bleiben laut exxtra24.at aber erhalten – künftig in Form ambulanter Versorgungszentren für die fachärztliche Behandlung. Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte bei der Präsentation laut dem Portal 5min.at ausdrücklich, dass bestehende Spitalsstandorte nicht geschlossen werden sollen; die Reform sei nicht als Sparmaßnahme, sondern als Investition ins öffentliche Gesundheitssystem zu verstehen.

Was von den großen Versprechen übrig blieb

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich allerdings, dass etliche ursprünglich diskutierte Reformschritte nicht mehr enthalten sind. Von einer gesamthaften Finanzierung des gesamten Gesundheitssystems aus einer Hand ist nur noch im Bereich der neuen Facharztzentren die Rede, nicht mehr systemweit. Auch in die vielfach kritisierte Patientensteuerung wird nicht eingegriffen. Der von der SPÖ-Seite forcierte Vorschlag, Wahlärzte stärker in die Kassenversorgung einzubinden, wurde ebenfalls nicht umgesetzt – stattdessen ist nun nur noch von neuen, offenbar freiwilligen Teilkassenvertragsmodellen die Rede.

Zeitrahmen mit langem Atem

Für Bund, Länder und Sozialversicherung soll künftig eine „neue Qualität der gemeinsamen Steuerung“ gelten: Statt wie bisher in Fünfjahresschritten will man laut dem Medienpapier der Reformpartner künftig auch in Zeiträumen von 15 Jahren planen. Ergänzend sind der Ausbau der telefonischen Gesundheitshotline 1450 zur zentralen Anlaufstelle sowie eine Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA durch eine neue E-Health-Agentur vorgesehen. Die gesetzlichen Details zur gesamten Reform sollen laut Regierungsangaben bis Jahresende ausgearbeitet werden.


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