Anonyme Amtsmissbrauchs-Anzeige, weitere Falschaussage-Vorwürfe, Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen drei Staatsanwaltschaften — und am Ende landet alles bei der WKStA. Ausgerechnet.
Was neu ist
Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist laut Kurier, wie oe24.at berichtet, eine anonyme Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen den ehemaligen ÖBAG-Chef und WKStA-Kronzeugen Thomas Schmid eingelangt. Gleichzeitig sind laut Kurier weitere Anzeigen wegen mutmaßlicher Falschaussagen eingegangen. Nach einem Zuständigkeits-Pingpong zwischen mehreren Staatsanwaltschaften hat die WKStA nun den gesamten Akt übernommen und prüft sowohl die neue Amtsmissbrauchs-Anzeige als auch ihre eigene Zuständigkeit.
Der Hintergrund: Ein Kronzeuge unter Verdacht
Ausgangspunkt ist der Postenschacher-Prozess gegen den früheren ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Schmid hatte dort als Zeuge unter Wahrheitspflicht ausgesagt, mit bestimmten Personalentscheidungen im Finanzbereich „wenig oder nichts“ zu tun gehabt zu haben. Andere Zeugenaussagen im Verfahren zeichneten ein anderes Bild — woraufhin Ex-Kanzler Sebastian Kurz Schmid wegen Falschaussage anzeigte. Die Staatsanwaltschaft Linz leitete ein Ermittlungsverfahren ein und gab es an die WKStA ab.
Die WKStA erklärte am 27. April laut APA, ihre Zuständigkeit sei nicht gegeben — und legte den Fall der Generalprokuratur vor. Die neue Amtsmissbrauchs-Anzeige hat das Verfahren nun erneut in Bewegung gebracht, diesmal mit Wien als Eingangsort.
Das strukturelle Dilemma
Ob die Vorwürfe zu Ermittlungen oder Anklagen führen, ist laut oe24.at offen. Was nicht offen ist: Das strukturelle Problem. Die WKStA hat Schmids Kronzeugenstatus gewährt, seine Aussagen zur Grundlage von Anklagen gegen Kurz, Wöginger und Dutzende andere gemacht — und soll nun neutral prüfen, ob ihr wichtigster Zeuge die Unwahrheit gesagt und Amtsmissbrauch begangen hat. Das ist eine Konstellation, die Rechtsexperten wie Strafverteidiger Norbert Wess laut exxtra24.at als rechtsstaatlich problematisch bezeichnen: „Die Prüfung dieser Anzeige kann nicht bei der WKStA verbleiben.“
EINORDNUNG DER REDAKTION
Der Fall Schmid entwickelt sich zum Stresstest für das österreichische Kronzeugensystem. Wenn ein Kronzeuge selbst des Meineids und nun auch des Amtsmissbrauchs verdächtig ist, stellt sich die Frage nach der Verlässlichkeit jener Aussagen, auf denen mehrere laufende Verfahren aufgebaut wurden. Die WKStA sitzt in der Zwickmühle: Stellt sie gegen Schmid ein, verliert sie ihren Hauptbelastungszeugen. Ermittelt sie ernsthaft, riskiert sie den Zusammenbruch zentraler Anklagen. Dass die Generalprokuratur mit der Zuständigkeitsfrage befasst ist, deutet darauf hin, dass auch die österreichische Justiz selbst weiß: So kann es nicht bleiben.
Credits: Von Bernhard Holub – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=185806014 / mit KI in Querformat erweitert
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