Kopftuchverbot: Integrationsministerin Bauer geht scharf gegen IGGÖ vor

Kopftuchverbot: Integrationsministerin Bauer geht scharf gegen IGGÖ vor

Die Debatte um das Kinderkopftuchverbot ab Herbst spitzt sich weiter zu. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) findet deutliche Worte gegen die Position der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich – und wirft ihr vor, Kinder für Klagen zu instrumentalisieren.

Fünf Mädchen vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Wogen um das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in der Schule ab 1. September 2026 gehen weiter hoch, wie heute.at berichtet. Die Debatte habe nun eine neue Dimension erreicht, weil fünf muslimische Mädchen im Alter von neun bis zwölf Jahren vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, da sie sich in ihren Grundrechten beeinträchtigt sehen – sie wollen ihr Kopftuch auch nach Inkrafttreten des Verbots im Klassenzimmer tragen dürfen.

Die IGGÖ stellt sich hinter die Mädchen

Rückendeckung erhalten die Mädchen laut heute.at von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, kurz IGGÖ. Die Religionsgemeinschaft hatte sich bereits vor einigen Wochen im Rahmen des Dialogforums „DIAF’26“ ausführlich gegen das Verbot positioniert und sieht darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit muslimischer Schülerinnen. Wie heute.at aus einem entsprechenden Papier zitiert, heißt es darin: „Kein Mädchen darf in der Schule unter Druck gesetzt werden – weder dazu, ein Kopftuch zu tragen, noch dazu, es abzulegen.“

Die Organisation beruft sich dabei auch auf ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten. Wie der religion.ORF berichtete, wurde dieses Gutachten von Markus Vašek, Leiter der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle an der Johannes Kepler Universität Linz, erstellt und bereits im April bei einem juristischen Fachabend in Wien vorgestellt. Demnach verstoße die Regelung gegen das verfassungsgesetzliche Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. IGGÖ-Präsident Ümit Vural erklärte dazu laut einer Aussendung der OTS: „Der Beschluss dieses Gesetzes ist eine politische Entscheidung. Jetzt geht es um die rechtliche Bewertung. Und diese wird letztlich durch den Verfassungsgerichtshof vorzunehmen sein.“

Brisantes Dokument aus dem Jahr 2019

Besonders heikel für die IGGÖ ist laut heute.at ein älteres Schriftstück: In einem Bescheid der Religionsgemeinschaft aus dem Jahr 2019 wurde das Tragen des Kopftuchs als religiöse Verpflichtung beschrieben – und zwar bereits für Mädchen ab einem Alter von acht Jahren.

Bauer wird deutlich

Genau an diesem Punkt setzt Integrationsministerin Claudia Bauer ihre scharfe Kritik an. „Anstatt Kinder für Klagen zu instrumentalisieren, erwarte ich mir ein eindeutiges Bekenntnis, dass 8-jährige Mädchen nicht unter ein Kopftuch gehören“, sagte sie gegenüber heute.at. Zum Dokument aus 2019 ergänzte sie: „Ich kann nur hoffen, dass es sich bei diesem Schreiben um ein veraltetes Dokument handelt. Hier wird in einem Satz gesagt, dass es freiwillig sei und im nächsten Satz wird festgehalten, dass die einzig wahre religiöse Instanz das Kopftuch für Mädchen ab acht Jahren vorschreibt. Das ist ganz klar Kopftuchzwang für Mädchen ab acht Jahren durch die Hintertür.“

Noch deutlicher wurde die Ministerin laut heute.at mit folgendem Zitat:

„Das Kopftuch ist kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung und ein Mittel der Kontrolle von Mädchen ab dem frühesten Kindesalter. Ich will, dass Mädchen selbstbestimmt und sichtbar aufwachsen können.“

Sie verwies zudem laut heute.at darauf, dass Psychologinnen und Psychologen eine eindeutige Meinung dazu hätten, dass es die Entwicklung von Mädchen störe, wenn sie sich bereits mit acht Jahren bedecken müssten:

„Ein 8-jähriges Mädchen gehört nicht unter einem Stück Stoff versteckt, ein 8-jähriges Mädchen muss einfach Kind sein dürfen.“

EINORDNUNG DER REDAKTION
Der Streit zeigt, wie unterschiedlich beide Seiten dieselbe Ausgangslage interpretieren: Während die IGGÖ das Verbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und als staatliche Diskriminierung einer bestimmten Glaubensgemeinschaft wertet, deutet die Ministerin das ältere IGGÖ-Dokument aus 2019 als Beleg für genau jenen religiösen Druck, den das Gesetz verhindern solle. Bemerkenswert ist, dass die Auseinandersetzung damit auf zwei Ebenen gleichzeitig läuft: eine rechtliche vor dem Verfassungsgerichtshof, der bereits 2020 ein ähnliches Verbot für Volksschulkinder als verfassungswidrig aufgehoben hatte, und eine politisch-mediale, in der beide Seiten zunehmend schärfere Töne anschlagen. Wie der Verfassungsgerichtshof die Anträge der fünf Mädchen sowie eine mögliche IGGÖ-Klage rechtlich beurteilen wird, bleibt offen – schon allein deshalb, weil das Gesetz zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht in Kraft ist.

Credits: BKA Andy Wenzel

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