Ein Tag, zwei Entscheidungen in der Causa Pilnacek: Während der Laptop-Prozess gegen zwei Vertraute des verstorbenen Justizsektionschefs mit einer Diversion endet, beginnt ein neues Verfahren gegen eine weitere Ex-Sobotka-Mitarbeiterin.
WKStA ermittelt gegen Anna G. – auf Weisung
Wie der Standard berichtete, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nun gegen Anna G. – eine langjährige Mitarbeiterin von Ex-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, die heute im Innenministerium unter Minister Gerhard Karner tätig ist. Der Verdacht: Falschaussage nach § 288 StGB. Wie zackzack.at unter Berufung auf ein Schreiben des Weisungsrats der Justizministerin berichtete, hatte die WKStA im Dezember 2025 zunächst selbst keine Absicht festgestellt und kein Verfahren einleiten wollen. Erst im April 2026 wies der Weisungsrat im Justizministerium die WKStA an, das Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Worum es geht: Daten an Pilnacek
Im Zentrum des Vorwurfs steht laut Standard und zackzack.at die Frage, ob Anna G. im Zuge ihrer Befragung – im U-Ausschuss oder im Ermittlungsverfahren – falsche Angaben zur Weitergabe von Daten an Pilnacek gemacht hat. Laut dem Transkript des sogenannten „Nikbakhsh-Tapes“ hatte eine andere Auskunftsperson, Anna P., erklärt, G. habe Pilnacek Unterlagen aus einem Untersuchungsausschuss gegeben. G. hatte das bei ihrer Befragung im Pilnacek-U-Ausschuss laut zackzack.at bestritten – ihr sei das nicht erinnerlich. Anna G. war zudem eine der letzten Personen, die Christian Pilnacek am Abend des 19. Oktober 2023 lebend gesehen hatte.
Laptop-Prozess endet mit Diversion
Gleichzeitig endete am Montag ein anderes Verfahren in der Causa Pilnacek. Wie nachrichten.at unter Berufung auf Gerichtsangaben berichtete, wurde der Prozess gegen Pilnaceks frühere Lebensgefährtin Karin Wurm und deren damalige Mitbewohnerin Anna P. wegen Falschaussage über den Verbleib von Pilnaceks Laptop mit einer Diversion beendet. Beide müssen je 250 Euro Verfahrenskosten übernehmen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – das Urteil ist nicht rechtskräftig. Anna P. bekannte sich laut nachrichten.at „voll umfassend schuldig.“ Die WKStA hatte ursprünglich ebenfalls eine Diversion geplant – die Oberstaatsanwaltschaft Wien hatte jedoch auf einem Strafverfahren bestanden.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Credits: BKA
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