Nächster Justiz-Hammer: Strache wegen Untreue angeklagt

Nächster Justiz-Hammer: Strache wegen Untreue angeklagt

Wieder Wirbel um Heinz-Christian Strache: Der ehemalige Vizekanzler sieht sich mit einer neuen Anklage konfrontiert. Wie die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte, wurde beim Landesgericht für Strafsachen Anklage wegen des Verbrechens der Untreue eingebracht. Im Zentrum des explosiven Vorwurfs steht eine Lebensversicherung im Wert von über 300.000 Euro. Für alle Beteiligten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Griff in die Parteikasse? Der Vorwurf im Detail

Der Fall, der nun die Justiz beschäftigt, hat es in sich. Laut Berichten, unter anderem von oe24.at, wird Strache vorgeworfen, seine Befugnisse wissentlich missbraucht zu haben. Konkret geht es um eine Lebensversicherung, die die FPÖ Wien im Jahr 2007 abgeschlossen hatte. Als versicherte Person wurde der damalige Landesparteiobmann Strache eingesetzt.

Der ursprüngliche Deal war klar: Im Todesfall sollte seine Familie finanziell abgesichert sein. Sollte er das Vertragsende jedoch erleben, stünde die Versicherungssumme der Partei zu. Doch im Jahr 2014 soll es zu einer entscheidenden Änderung gekommen sein.

Geheime Vereinbarung hinter dem Rücken der Partei?

Die Staatsanwaltschaft wirft Strache und einem weiteren angeklagten Parteikollegen vor, eine neue Vereinbarung aufgesetzt zu haben. Diese soll, ohne dass ein zuständiges Parteigremium darüber informiert oder befragt wurde, sicherstellen, dass die Prämie von über 300.000 Euro auch im Erlebensfall direkt an Strache fließt. Damit, so der Vorwurf, hätten die beiden die FPÖ Wien wissentlich am Vermögen geschädigt.

Strache soll auch nach Rücktritt Druck gemacht haben

Doch damit nicht genug. Dem ehemaligen FPÖ-Chef wird laut Anklage außerdem zur Last gelegt, auch nach seinem politischen Rücktritt nicht locker gelassen zu haben. Er soll wiederholt versucht haben, Mitglieder der Wiener FPÖ dazu zu bewegen, die Auszahlung der Versicherungssumme an ihn persönlich zu veranlassen.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht Strache eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtswirksam. Strache und der Mitangeklagte haben nun 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Die Ermittlungen in weiteren Causen gegen den Ex-Vizekanzler laufen unterdessen parallel weiter.

Credits: APA

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