Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den bereits verurteilten Ex-Verfassungsschützer sowie seinen früheren Vorgesetzten Martin Weiss einen neuerlichen Strafantrag eingebracht. Diesmal geht es um die Weitergabe brisanter interner Informationen an einen Journalisten.
Worum es in der neuen Anklage geht
Wie die Staatsanwaltschaft Wien in einer Presseaussendung mitteilte, sollen Ott und Weiss die Urheber des sogenannten „BVT-Konvoluts“ sein. Konkret wird Ott vorgeworfen, im Sommer 2017 als Polizeibeamter des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einem Journalisten geheime Informationen offenbart zu haben, die ihm ausschließlich aufgrund seines Amtes zugänglich waren. Wie VOL.AT berichtet, handelt es sich dabei um ein 26-seitiges Konvolut mit Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums samt deren genauer dienstlicher Verwendung, das Ott dem Journalisten per Post übermittelt haben soll.
Brisant: Angebliche nordkoreanische Reisepässe
Besonders heikel ist der Inhalt der Postsendung selbst: Enthalten war demnach auch die Behauptung, ein damaliger BVT-Referatsleiter habe Reisepassrohlinge aus Nordkorea erhalten und drei davon an Vertreter des südkoreanischen Nachrichtendiensts weitergegeben. Sein Wissen darüber soll Ott laut Ermittlungen von Martin Weiss bezogen haben, weshalb dieser als Beitragstäter mitangeklagt wird.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft
„Durch die beschriebene Tathandlung wurde das Recht der betroffenen Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit gefährdet“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Beiden Beschuldigten wird damit die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung vorgeworfen. Otts Rechtsvertreterin Anna Mair wollte laut VOL.AT auf Anfrage der APA keine Stellungnahme abgeben. Für Ott und Weiss gilt die Unschuldsvermutung.
Bereits die zweite Nachanklage binnen weniger Wochen
Der aktuelle Strafantrag ist bereits die zweite Nachanklage gegen Ott seit seiner erstinstanzlichen Verurteilung. Wie news.at berichtet, war Ott Ende Mai in Wien wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden. Gegen dieses Urteil meldete er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Strafhöhe ein. Bereits am 22. Mai war Ott in einem separaten Verfahren angeklagt worden, weil er im Dezember 2018 einem ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten vertrauliche Informationen über einen „Gelegenheitsinformanten“ des BVT weitergeleitet haben soll – dabei ging es um Informationen zur ATIB, dem österreichischen Ableger der türkischen Religionsbehörde.
Der Hauptvorwurf: Spionage für Russland
Im Zentrum des ursprünglichen und bereits erstinstanzlich entschiedenen Verfahrens steht der schwerwiegendere Vorwurf, Ott habe für Russland spioniert. Wie Profil in einer früheren Recherche berichtet, soll er unter anderem einen speziell verschlüsselten Laptop mit geheimdienstlichen Informationen für den ehemaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek nach Moskau geliefert haben. Neben Ott saß in diesem Hauptverfahren auch der frühere FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein auf der Anklagebank.
Ein Mitangeklagter, der sich der Justiz entzieht
Für die Ermittler bleibt vor allem der Fall des mitangeklagten Martin Weiss eine offene Baustelle. Wie Nachrichten.at (OÖN) berichtet, ist Weiss für die österreichische Justiz schon seit längerer Zeit nicht greifbar – er hält sich Berichten zufolge in Dubai auf und hat sich bislang seiner strafrechtlichen Verfolgung entzogen. Die beiden aktuell offenen Strafanträge gegen Ott und Weiss dürften laut Medienberichten gemeinsam vor dem Landesgericht Wien verhandelt werden.
Credits: Bild KI-generiert
Neueste Kommentare