Wie sollen Frauen nach einer Fehlgeburt geschützt werden? Darüber gibt es in der Regierung nun zwei Modelle. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) schlägt eine freiwillige „Trauerzeit“ vor – und erteilt damit dem gestaffelten Mutterschutz nach deutschem Vorbild, den Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) fordert, eine Absage.
Bis zu 16 Wochen Freistellung
Wie die APA berichtet, sollen sich Frauen nach Schumanns Modell ab der 16. Schwangerschaftswoche vier Wochen lang freistellen lassen können, ab der 20. Woche acht Wochen und ab der 23. Woche 16 Wochen. Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von der Fehlgeburt erfährt, soll sich wie bisher krankschreiben lassen können. Finanziert werden soll die Trauerzeit zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Anspruch sollen auch Selbstständige haben.
Mehr Kündigungsschutz, Freistellung für Partner
Zusätzlich will Schumann den Kündigungsschutz auf vier Monate ab der Fehlgeburt ausweiten. Diskutieren möchte sie außerdem eine zweiwöchige Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach einer Fehlgeburt.
Die Rechtslage heute
Derzeit ist der Krankenstand nach einer Fehlgeburt die einzige Option. Als Fehlgeburt gilt rechtlich ein Schwangerschaftsverlust, bei dem das Kind unter 500 Gramm wiegt. Liegt das Gewicht darüber, handelt es sich um eine Totgeburt, und die Frau hat Anspruch auf Mutterschutz. Diese starre Grenze hat der Oberste Gerichtshof kürzlich relativiert: Er gab einer Frau recht, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Woche abgelehnt worden war, weil das Kind unter 500 Gramm wog.
Zwei Ministerinnen, zwei Modelle
Familienministerin Bauer hatte das OGH-Urteil zum Anlass genommen, einen gestaffelten Mutterschutz nach deutschem Vorbild zu fordern. In Deutschland gilt seit 2025 ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mutterschutz von zwei Wochen, ab der 17. Woche von sechs und ab der 20. Woche von acht Wochen. Frauen können dort ausdrücklich erklären, schon früher an den Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen. Eine solche Lösung werde es mit ihr nicht geben, stellt Schumann klar. Der „hart erkämpfte Mutterschutz“ werde durch ihren Vorschlag nicht „optional und aufgeweicht“. Frauen nach einer Fehlgeburt sollen frei wählen können, wie sie mit der Situation umgehen; nach einer Tot- oder Lebendgeburt bleibt der Mutterschutz dagegen verpflichtend.
Wie es weitergeht
Beide Vorschläge zielen auf dasselbe Problem, unterscheiden sich aber im Kern: Bauer will den bestehenden Mutterschutz ausweiten, Schumann ein eigenes, freiwilliges Instrument schaffen. Auf welches Modell sich die Koalition einigt, ist offen. Einen Zeitplan nannte keine der beiden Ministerinnen.
Credits: BKA/Regina Aigner
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