Nach drei Jahren Ermittlungen, dreizehn Verhandlungstagen und mehr als hundert Stunden vor Gericht entscheidet am Montag eine Berufsrichterin mit zwei Laienrichtern über Schuld oder Unschuld von ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorwurf: Posten auf Wunsch, Intervention per Telefon
Der Kern der Anklage ist klar umrissen: Wöginger soll 2017 beim damaligen Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid interveniert haben, um einem ÖVP-Bürgermeister aus Oberösterreich den Chefposten im Finanzamt Braunau zu verschaffen. Schmid belastete ihn in seiner Aussage direkt: Wöginger habe ihm gesagt, er habe für dieses Finanzamt „jemanden“ und wolle ihn dort — und Schmid solle sich darum kümmern. Die Beamtin, die den Kandidaten beim ersten Hearing in Freistadt schlechter bewertet hatte, fehlte beim nächsten Hearing in Braunau ohne erklärten Grund.
Die sichergestellten Chats sprechen eine deutliche Sprache: Aus dem laufenden Hearing schrieb ein Kommissionsmitglied an Schmid „mit bauchweh — aber:“, gefolgt von einem Daumen-hoch-Emoji. Schmid informierte Wöginger 53 Sekunden später: „Wir haben es geschafft.“ Und kurz darauf: „Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wögingers Antwort: Er sei „total happy“.
Was Wöginger und die WKStA fordern
Wöginger bestreitet jede unzulässige Einflussnahme. Er habe lediglich Bewerbungsunterlagen mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet — ein reines Bürgeranliegen, wie er laut meinbezirk.at vor Gericht erklärte. Schmid habe seine Worte falsch interpretiert.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht das anders. In ihrem Schlussplädoyer erklärte die WKStA laut bvz.at, es habe in einem Zusammenhang mit Ämterkorruption „noch nie so viel an belastendem Beweismaterial gegeben“. Eine rein bedingte Strafe komme daher nicht infrage — sie fordert bedingte Haft plus eine unbedingte Geldstrafe. Der Strafrahmen bei Amtsmissbrauch liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Da Wöginger unbescholten ist, gilt Letzteres als unwahrscheinlich.
Koalition unter Druck — politisch wie rechtlich
Wie oe24 berichtet, wäre die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS bei einem Schuldspruch erheblich erschüttert. Wöginger würde als ÖVP-Klubobmann zwar rechtlich im Amt bleiben dürfen — er hätte zudem die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und das Urteil anzufechten. Politisch aber wären heftige parteiinterne und koalitionäre Auseinandersetzungen um seine Zukunft als Fraktionschef programmiert. Der Druck, den Posten zu räumen, würde erheblich steigen.
Das Urteil wird am Montag, dem 4. Mai 2026, am Landesgericht Linz gesprochen.
Credits: APA
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