Das Albanien-Modell der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat turbulente Monate hinter sich. Italienische Gerichte bremsten es aus, der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich damit – und nun kommt ein wichtiges Signal aus Luxemburg. Der EuGH-Generalanwalt hält das Modell grundsätzlich für mit EU-Recht vereinbar. Doch Experten warnen: Das ist kein Sieg, sondern der Beginn einer neuen Runde.
Was das Albanien-Modell ist – und warum es hakte
Meloni schloss im November 2023 mit Albanien ein Abkommen, das es Italien erlaubt, auf albanischem Staatsgebiet Rückführungs- und Haftzentren zu betreiben. Wie beck-aktuell berichtet, sollten dort Migranten untergebracht werden, während über ihre Asylanträge entschieden wird – von italienischen Behörden, im Schnellverfahren. Das Besondere: Die Lager liegen auf albanischem Boden, unterstehen aber italienischer Gerichtsbarkeit.
In der Praxis scheiterte das Modell von Anfang an. Wie migazin.de berichtet, wurde das Abschiebezentrum Gjader zeitweise kaum genutzt. Italienische Gerichte verweigerten wiederholt die Bestätigung von Abschiebeanordnungen, weil sie das Modell für unvereinbar mit EU-Recht hielten. Der Streit landete vor dem Kassationsgerichtshof in Rom, der den EuGH um eine Vorabentscheidung ersuchte.
EuGH-Generalanwalt: Grundsätzlich erlaubt – aber mit Bedingungen
Am 23. April 2026 legte EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou seine Schlussanträge vor. Wie Legal Tribune Online berichtet, kommt er zum Schluss: Weder die EU-Rückführungsrichtlinie noch die Asylverfahrensrichtlinie stehen der Einrichtung von Haftzentren in Drittstaaten entgegen – auch nicht für Minderjährige. Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige EU-Mitgliedstaat sicherstellt, dass Migranten sämtliche ihnen nach EU-Recht zustehenden Garantien in Anspruch nehmen können: Rechtsbeistand, sprachliche Unterstützung, Zugang zu Gerichten und Gesundheitsversorgung. Die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend – ein Urteil kann noch Monate auf sich warten lassen.
Kein Sieg, sondern eine neue Hürde
Migrationsrechtsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz dämpft die Euphorie. Wie beck-aktuell berichtet, erklärt er: „Im nächsten Schritt müssten die italienischen Gerichte prüfen, ob die strengen Vorgaben der EU-Asylgesetzgebung tatsächlich erfüllt sind.“ Und diese Gerichte hätten in der Vergangenheit traditionell streng geprüft und häufig zugunsten von Migranten entschieden. Die Konsequenz laut Thym: Auch ein grundsätzliches grünes Licht aus Luxemburg ändere nichts daran, dass Überstellungen im Einzelfall weiter blockiert werden könnten.
Wie Legal Tribune Online weiter berichtet, werde auch die neue EU-Asylreform – das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das am 12. Juni in Kraft tritt – daran im Wesentlichen nichts ändern. Thym: „Denn die verlangen weiterhin ausführliche Einzelfallprüfungen, die eine Migrationskontrolle auf dem Staatsgebiet und in Drittstaaten gleichermaßen erschweren.“
Europäisches Modell in Planung – mit zwölf Partnerstaaten
Das Albanien-Modell ist längst kein rein italienisches Thema mehr. Wie weltoffen-bonn.de unter Berufung auf InfoMigrants berichtet, untersucht die EU-Kommission derzeit die Machbarkeit von Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der Union. Zwölf potenzielle Partnerländer werden laut einem internen Dokument geprüft – darunter Albanien, Serbien, Tunesien und Ägypten. Hintergrund: Nur rund 20 Prozent aller ausreisepflichtigen Personen verlassen das EU-Gebiet tatsächlich.
Ob das Urteil aus Luxemburg am Ende eine Vorlage für ganz Europa wird – oder Meloni erneut vor nationalen Richtern scheitert – bleibt vorerst offen.
Credits: APA
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