Mehr Ladestellen an Österreichs Autobahnen: Regierung streicht Schutzzonen für Tankstellen

Mehr Ladestellen an Österreichs Autobahnen: Regierung streicht Schutzzonen für Tankstellen

Die Bundesregierung hat im Ministerrat eine Novellierung des Bundesstraßengesetzes beschlossen — und damit einen zentralen Bremsklotz für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur beseitigt. Gleichzeitig verlängert sich das Pickerl-Intervall für neue Autos.

Was bisher den Ausbau blockierte

Wer in Österreich eine Ladestation an einer Autobahn errichten wollte, stieß auf ein strukturelles Problem: Bestehende Schutzzonen rund um Tankstellen verhinderten oder verzögerten den Bau neuer Ladestationen in ihrer unmittelbaren Nähe. Wie Der Standard unter Berufung auf den Ministerratsbeschluss berichtet, fallen diese Schutzzonen nun. Das öffnet den Weg für einen deutlich dichteren Ausbau des Ladenetzes entlang des hochrangigen Straßennetzes.

Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) bezeichnete die Änderung laut top-news.at als „Turbo für den Umstieg auf E-Mobilität, insbesondere bei Lkw und Bussen“ — und verwies auf die geopolitische Dimension: In unsicheren Zeiten sei mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Ziel: Alle 25 Kilometer eine Ladestation bis 2030

Die ASFINAG, die für das österreichische Autobahnnetz verantwortlich ist, verfolgt laut VerkehrsRundschau ein klares Ziel: Bis 2030 soll alle 25 Kilometer eine Ladestation am hochrangigen Streckennetz verfügbar sein — derzeit liegt der Durchschnitt laut ASFINAG bei rund 60 Kilometern. Bis 2030 sollen rund 1.500 Pkw-Ladepunkte entstehen, bis 2035 zusätzlich rund 1.300 Lkw-Ladepunkte. Die ASFINAG investiert dafür bis 2030 mehr als 200 Millionen Euro — die beteiligten Konzessionäre müssen vergleichbare Summen aufwenden.

Aktuell gibt es laut Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) in Österreich bereits 37.878 öffentlich zugängliche Ladepunkte — ein Wert, der sich in den nächsten Jahren deutlich erhöhen soll.

Pickerl-Reform als zweites Paket

Im selben Ministerratsbeschluss verabschiedete die Regierung auch eine Reform der Hauptuntersuchungspflicht. Wie top-news.at berichtet, wird die bisherige „3:2:1-Regelung“ durch ein neues System „4:2:2:2:1″ ersetzt: Die erste Begutachtung ist künftig erst vier Jahre nach der Erstzulassung fällig — bisher waren es drei Jahre. In Kraft treten soll die Neuregelung mit 1. Oktober 2026, wobei das genaue Datum vom laufenden Begutachtungsprozess abhängt.

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