Die österreichische Regierung hat am Mittwoch neue Maßnahmen vorgestellt, die sich gegen sogenannte „Parkplatz-Abzocke“ und Serien-Abmahnungen richten. Ziel ist es, Betroffene vor unverhältnismäßigen Forderungen und rechtlichen Unsicherheiten zu schützen.
Reduzierung der Anwaltskosten bei Parkplatzstreitigkeiten
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte an, dass die Bemessungsgrundlage für Anwaltstarife in Fällen von „Parkplatz-Abzocke“ auf 100 Euro gesenkt werden soll. Hintergrund ist ein Geschäftsmodell, bei dem Autofahrerinnen und Autofahrer, die kurz auf privaten Grundstücken halten, mit Anwaltsbriefen konfrontiert werden. Diese fordern häufig Zahlungen von bis zu 400 Euro, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Durch die Reduzierung der Anwaltskosten soll dieses Geschäftsmodell unattraktiv gemacht werden. Sporrer rät Betroffenen, solche Forderungen nicht sofort zu begleichen, sondern sich an die Arbeiterkammer zu wenden, die Unterstützung anbietet. Zudem wird der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Maßnahmen gegen Serien-Abmahnungen
Neben der „Parkplatz-Abzocke“ sollen auch Serien-Abmahnungen eingedämmt werden. Diese betreffen häufig Vereine, die beispielsweise wegen Urheberrechtsfragen abgemahnt werden. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte die Bedeutung der Maßnahmen, um Vereine vor finanziellen Belastungen zu schützen.
Credits: APA
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