Zwei Monate Stillstand bei einem Gesetz, das eigentlich längst hätte beschlossen sein sollen: Der Entwurf von Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) zur EU-Lohntransparenzrichtlinie liegt seit Juni auf dem Tisch der Koalitionspartner – ÖVP und NEOS zeigen sich jedoch weiterhin skeptisch.
Ein Entwurf im Wartestand
Vor zwei Monaten schickte Schumann ihren Gesetzesentwurf in die politische Koordinierung der Regierung, seither wartet ihr Ressort auf eine Rückmeldung der Koalitionspartner, wie oe24 berichtet. Dabei drängte die Zeit eigentlich schon damals: Bereits mit 7. Juni 2026 hätte die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in Österreich umgesetzt werden müssen, wie news.ORF.at zum Zeitpunkt der Vorlage dokumentierte. Vorausgegangen waren monatelange, letztlich gescheiterte Verhandlungen der Sozialpartner – laut derStandard.at legte Schumann ihren eigenen Entwurf erst vor, nachdem sich Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund nicht rechtzeitig einigen konnten.
Was der Entwurf konkret vorsieht
Nach Schumanns Vorschlag müssen Unternehmen ab 100 Mitarbeitern künftig Einkommensberichte erstellen. Geplant ist unter anderem ein Auskunftsrecht über die individuelle Entgelthöhe sowie über das Durchschnittsentgelt von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. In Stellenausschreibungen muss zudem das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne angegeben werden. Bei wiederholten Verstößen gegen die neuen Transparenzpflichten drohen Unternehmen Verwaltungsstrafen von bis zu 60.000 Euro. Laut ORF-Berichterstattung vom Juni war bei der Frage der Einkommensberichte im Vorfeld immerhin ein Teilkompromiss mit den Sozialpartnern erzielt worden: Diese sollen bei 100 bis 249 Beschäftigten nur alle drei Jahre statt jährlich vorgelegt werden müssen.
Schumann: „Vernünftig und praxistauglich“
Der Gesetzesentwurf setze die Richtlinie vernünftig und praxistauglich um, jetzt müsse man sich politisch einig werden, teilte Schumann laut oe24 mit. „Ich erwarte, dass wir dafür als Bundesregierung rasch eine gemeinsame Lösung finden“, appellierte sie an ÖVP und NEOS, die im Regierungsprogramm verankerte Umsetzung voranzutreiben.
NEOS fürchten Bürokratie, wollen EU-Aufschub
Die NEOS begründen ihre Zurückhaltung gegenüber der APA mit der Sorge vor überbordender Bürokratie. Man setze auf Entbürokratisierung statt zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten, Unternehmen sollten nicht zusätzlich belastet werden. Zudem gebe es in Österreich bereits kollektivvertraglich geregelte Gehaltsstrukturen, und auch viele andere EU-Länder hätten die Richtlinie noch nicht umgesetzt. Der kleinste Koalitionspartner spricht sich daher weiterhin für eine Überarbeitung der Richtlinie im Rahmen eines „Stop the Clock“-Verfahrens auf EU-Ebene aus.
ÖVP vermisst Sozialpartner-Einigung
Aus ÖVP-Kreisen ist zu hören, dass zunächst eine Abstimmung auf Ebene der Sozialpartner notwendig sei. Das Arbeitsministerium hält dem entgegen, dass die entsprechenden Sozialpartnerverhandlungen nach zweieinhalb Jahren und mehr als 30 Verhandlungsrunden bereits abgeschlossen seien. Sowohl Arbeiterkammer als auch Wirtschaftskammer bestätigten gegenüber oe24, dass aktuell keine derartigen Verhandlungen mehr laufen. Die WKÖ sieht den Ball nun beim Ministerium: „Wir streben eine möglichst unbürokratische Lösung ohne Gold-Plating an“, hieß es von dort. Bereits im Juni hatte WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger scharfe Kritik geübt und laut NÖN.at erklärt, die Richtlinie drohe zum „nächsten Bürokratiemonster“ zu werden und dem Wirtschaftsstandort zu schaden – er habe „null Verständnis“ für Schumanns Vorgehen, den Entwurf ohne Sozialpartner-Einigung in die Koordinierung zu schicken.
Schumann: „Für mich ist die Antwort klar“
Die Ministerin selbst weist den Fokus auf den Verwaltungsaufwand zurück: „Die Frage lautet, ob wir akzeptieren, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich bezahlt wird. Für mich ist die Antwort klar.“ Transparenz schaffe Vertrauen und stärke den Wirtschaftsstandort, so Schumann laut oe24 – die Umsetzung der Richtlinie sei eine der wichtigsten gleichstellungspolitischen Entscheidungen der Gegenwart.
Noch kein EU-Verfahren, aber Zeitdruck
Trotz der bereits verstrichenen Umsetzungsfrist hat die EU-Kommission bislang keine Schritte gegen Österreich eingeleitet, wie das Arbeitsministerium auf Nachfrage mitteilte. Grundsätzlich kann Brüssel bei verspäteter Umsetzung einer EU-Richtlinie jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Ob und wann sich die Koalition auf eine gemeinsame Linie einigt, bleibt damit vorerst offen – der Streit zwischen den Regierungsparteien dürfte sich angesichts der festgefahrenen Positionen zunächst fortsetzen.
Credits: Parlamentsdirektion/David Bohmann
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