Lohntransparenz: Österreich droht EU-Vertragsverletzungsverfahren

Lohntransparenz: Österreich droht EU-Vertragsverletzungsverfahren

Die Uhr tickt – und Österreich schaut zu. Bis zum 7. Juni 2026 müsste die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Doch wie oe24.at berichtet, ist eine rechtzeitige Umsetzung inzwischen zunehmend unwahrscheinlich. Zwischen Sozialministerium und Wirtschaftskammer herrscht weiterhin keine Einigkeit – und die letzten Nationalratssitzungen vor der Deadline finden bereits nächste Woche statt.

Was die Richtlinie verlangt

Die EU-Richtlinie 2023/970 wurde, wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht, am 10. Mai 2023 erlassen und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Kern der Regelung: Arbeitnehmer sollen Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – erhalten. Wie EY Law berichtet, trifft Betriebe ab 100 Mitarbeitern künftig eine umfassende Berichtspflicht über das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Hintergrund: Wie aus Daten von EY Law hervorgeht, lag der Gender Pay Gap in Österreich 2023 bei 18,3 Prozent – damit zählt Österreich zu den Schlusslichtern im EU-Vergleich. Wird ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Unternehmen laut Richtlinie gegensteuern.

Schumann pocht auf Sozialpartner-Einbindung

Zuständig für die Umsetzung ist Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Wie oe24.at berichtet, betont sie: „Damit die Umsetzung praxistauglich ist, ist mir die Einbindung und die Abstimmung mit den Sozialpartnern von Beginn an ein besonderes Anliegen.“ Ängste und Befürchtungen der Stakeholder müssten ernst genommen werden. Schumanns ursprünglicher Plan war laut oe24.at, bereits im ersten Quartal 2026 einen Begutachtungsentwurf vorzulegen – daraus wurde nichts. Auch Helene Schuberth, Bundesgeschäftsführerin des Gewerkschaftsbunds, appelliert gegenüber oe24.at für eine ausgewogene Lösung: Man versuche zu erwirken, „dass eine zeitnahe Umsetzung, die auch von Arbeitgeberseite mitgetragen wird, möglich wird.“

WKÖ läuft Sturm – und droht mit Widerstand

Auf der anderen Seite der Verhandlungen steht die Wirtschaftskammer (WKÖ) – und die ist alles andere als begeistert. Wie salzburg.ORF.at berichtet, rüstet sich die WKÖ zum Widerstand: Sie lehnt unter anderem die angedachte Höhe der Strafen bei Verstößen ab und fordert statt Sanktionen einen Beratungsansatz. Laut oe24.at geht die WKÖ davon aus, dass Unternehmen erdrückende Belastungen „ohne einen greifbaren Mehrwert oder einer Erreichung des angestrebten Ziels der Gleichstellung“ aufgebürdet werden. WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger fordert daher laut oe24.at: „Eine Übererfüllung dieses Bürokratiepakets aus Brüssel muss unbedingt verhindert werden.“ Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) schloss sich dem an und kündigte an, „nicht mehr umzusetzen, als uns die Richtlinie auferlegt.“

Vertragsverletzungsverfahren droht

Bleibt die Umsetzung aus, droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission, wie oe24.at festhält. Österreich ist damit nicht allein: Wie die WKÖ gegenüber oe24.at einräumt, hätten viele Mitgliedstaaten Probleme bei der fristgerechten Umsetzung, und nur wenige hätten eine Umsetzung mit Juni angekündigt. Wie salzburg.ORF.at berichtet, ist es gut möglich, dass das Gesetz in den nächsten Monaten durch Schumann auch ohne Sozialpartner-Einigung auf den Weg gebracht wird.

Credits: APA

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