Die Erfolgsquote bei Integrationsprüfungen in Österreich sinkt seit Jahren spürbar. Nur noch knapp jede zweite Prüfung in den Sprachniveaus A2 und B1 wird bestanden – das Integrationsministerium nennt dafür mehrere Gründe.
Die Zahlen im Detail
Laut einer Anfragebeantwortung von Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) an die Grünen ist die Erfolgsquote bei den Prüfungen, in denen sowohl Deutschkenntnisse als auch Werte abgefragt werden, rückläufig, wie oe24 berichtet. Während 2023 noch 53 Prozent der A2-Prüfungsantritte positiv absolviert wurden, waren es 2025 nur noch 48 Prozent. Ähnlich sieht es bei den B1-Prüfungsantritten aus: 2023 lag die Erfolgsquote bei 55 Prozent, 2025 bei 49 Prozent.
Im Schnitt treten Personen laut oe24 nun auch häufiger bei den Prüfungen an: Beim Niveau A2 waren es 2023 im Schnitt 1,28 und 2025 1,43 Antritte pro Person, bei B1 2023 1,24 und 2025 1,48 Antritte. Das erlaube aber keine Aussage darüber, ob die Person die Prüfung letztlich besteht oder nicht mehr antritt, so das Ministerium laut oe24. Da das Integrationsgesetz nur A2- sowie B1-Prüfungen regelt, gibt es in der Anfragebeantwortung ausschließlich Zahlen zu diesen beiden Niveaus.
Welche Herkunftsländer betroffen sind
Die sinkenden Bestehensquoten seien auf mehrere Faktoren zurückzuführen, hieß es gegenüber der APA, wie oe24 berichtet. So gebe es nun mehr Prüfungsteilnehmende aus Herkunftsländern mit niedrigeren und anteilsmäßig weniger aus Herkunftsländern mit höheren Bestehensquoten. Erfolgreicher seien laut Ministerium etwa Menschen aus der Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Rumänien oder Russland, weniger erfolgreich jene aus dem Irak, Afghanistan oder Syrien.
Mehr Teilnehmer mit geringer Vorbildung
Vermehrt würden laut oe24 Personen bei den Prüfungen antreten, die vorher einen Alphabetisierungskurs besucht haben, was eine besondere Herausforderung darstelle. Insbesondere Personen mit geringer formaler Bildung oder ohne schulische Vorerfahrung würden mehr Zeit und Antritte benötigen, um die Prüfungen zu bestehen. Außerdem sinke die Anwesenheit in den Kursen leicht. Personen, die häufiger im Unterricht dabei sind, hätten aber höhere Bestehensquoten, teilte das Ressort laut oe24 mit.
Verpflichtendes Integrationsprogramm in Vorbereitung
Knapp 10.000 Mal sollen laut oe24 Deutschkurse im Jahr 2025 unentschuldigt abgebrochen worden sein. Die Regierung plant deshalb eine Integrationspflicht mit verschärften Maßnahmen bei Kursabbrüchen. Wie das Bundeskanzleramt in einer eigenen Mitteilung bereits im Jänner festhielt, betonte Integrationsministerin Bauer dabei, Integration sei „nicht als Angebot, sondern als Verpflichtung“ zu verstehen. Wer Deutsch- oder Wertekurse unentschuldigt abbreche oder die geplante Werte-Charta nicht unterzeichne beziehungsweise offenkundig ablehne, müsse demnach „mit Strafen in Höhe von mehreren tausend Euro“ rechnen. Künftig sollen laut Bundeskanzleramt neben möglichen Kürzungen der Sozialhilfe auch Verwaltungsstrafen möglich sein, wenn Integrationspflichten missachtet werden.
Das Programm soll laut Regierungsübereinkommen unter anderem den Erwerb der deutschen Sprache, Wertevermittlung und Integrationsberatung beinhalten, wie oe24 ergänzt. Bei Nichterfüllung sollen Sanktionen wie Leistungskürzungen folgen. Zuletzt habe es zwischen SPÖ und ÖVP hier allerdings Unstimmigkeiten gegeben, so oe24.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Die sinkende Erfolgsquote lässt sich nicht eindimensional als gescheiterte Integrationspolitik lesen, wie es auf den ersten Blick scheinen könnte. Das Ministerium selbst liefert mit der veränderten Zusammensetzung der Prüflinge eine plausible strukturelle Erklärung: Wenn zunehmend Menschen mit geringer Vorbildung oder ohne Schulerfahrung an den Prüfungen teilnehmen, sinkt die Erfolgsquote unabhängig davon, ob sich an Unterrichtsqualität oder Prüfungsanforderungen etwas geändert hat. Gleichzeitig zeigt die steigende Zahl der Antritte pro Person, dass viele Betroffene es mehrfach versuchen, was eher auf Beharrlichkeit als auf Verweigerung hindeutet. Die geplante Integrationspflicht mit Leistungskürzungen und Verwaltungsstrafen setzt allerdings vor allem bei der Mitwirkung an, nicht bei den strukturellen Ursachen wie geringer Vorbildung – ob schärfere Sanktionen bei unentschuldigten Abbrüchen tatsächlich etwas an der grundsätzlichen Schwierigkeit ändern, die Bildungsferne und fehlende Alphabetisierung mit sich bringen, bleibt damit eine offene Frage für die weitere Umsetzung des Programms.
Credits: Andy Wenzel, BKA
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