Das Straflandesgericht Wien verurteilte den FPÖ-Parlamentsklub wegen Kickls Mai-Rede. Die Freiheitlichen kündigten sofort Berufung an – und wollen notfalls bis nach Straßburg gehen.
Urteil nach neun Monaten
Das Urteil ist da: Der FPÖ-Parlamentsklub muss Vizekanzler Andreas Babler 5.000 Euro zahlen, die Verfahrenskosten tragen und das Urteil auf Youtube veröffentlichen. Das entschied Richter Stefan Romstorfer am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht, wie oe24 berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Hintergrund: Am 1. Mai 2025 hatte FPÖ-Chef Herbert Kickl bei der traditionellen Maiansprache am Linzer Urfahranermarkt im vollen Bierzelt gegen Babler ausgeteilt. „Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat“, tobte Kickl laut nachrichten.at. Die Rede wurde auf FPÖ-TV übertragen, dessen Träger der FPÖ-Parlamentsklub ist. Auf Youtube ist das Video bis heute abrufbar.
„Tiervergleich aus der NS-Zeit“
Babler-Anwalt Michael Pilz argumentierte vor Gericht, es handle sich um einen Tiervergleich, „wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt“. Richter Romstorfer folgte dieser Argumentation und sah den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, berichtet Puls24.
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim nannte das Urteil laut ORF ein „wichtiges demokratiepolitisches Signal und starkes Zeichen für alle, die dem Hass und der Hetze der FPÖ ausgesetzt sind.“ Wenn man jemanden als Zecke bezeichne, gehe es darum, „jemanden zu entmenschlichen.“
FPÖ: „Gängige Selbstbezeichnung“
FPÖ-Anwalt Christoph Völk verteidigte die Aussage mit einem ungewöhnlichen Argument: „Zecke“ sei im linken Milieu, insbesondere beim Hamburger Fußballklub FC St. Pauli – der in Babler einen bekannten Sympathisanten hat – eine „gängige Selbstbezeichnung“. Es sei kein Tiervergleich, so wie auch „Nazischwein“ keinen Tiervergleich darstelle, argumentierte Völk laut nachrichten.at.
Er sah die Aussagen Kickls von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Richter folgte dieser Argumentation nicht.
Berufung bis nach Straßburg
Völk meldete noch im Gerichtssaal Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Außerdem kündigte er an, „bis nach Straßburg“ zu gehen – zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, berichtet oe24.
Babler sieht also vorerst kein Geld. Der Rechtsstreit dürfte sich noch Jahre hinziehen.
Warum nicht gegen Kickl selbst?
Eigentlich hatte Babler Kickl persönlich angezeigt. Dieser genießt als Parlamentarier allerdings Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte gegen Kickl ermitteln und beantragte im Oktober die Aufhebung der Immunität. Der Immunitätsausschuss lehnte ab, wie Puls24 berichtet.
Deshalb brachte man schließlich eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Parlamentsklub als Medieninhaber des Youtube-Kanals ein – mit Erfolg.
Quellen:
- oe24.at: „‚Linke Zecke!‘ – FPÖ muss Andreas Babler 5.000 Euro zahlen“
- ORF.at: „Babler ‚linke Zecke‘ genannt: FPÖ muss 5.000 Euro zahlen“
- nachrichten.at: „Vizekanzler Babler ‚linke Zecke‘ genannt: FPÖ muss 5.000 Euro zahlen“
- Puls24: „FPÖ muss Babler wegen ‚linke Zecke‘-Sager 5.000 Euro zahlen“
Credits: APA
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