Thomas Schmid, der Kronzeuge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, steht unter schwerem Druck. Ex-Kanzler Sebastian Kurz hat ihn jetzt wegen falscher Beweisaussage angezeigt — ein Schritt mit potenziell weitreichenden Folgen.
Die Anzeige: 17 Seiten gegen den Kronzeugen
Wie oe24 berichtet, hat Kurz-Anwalt Werner Suppan eine 17-seitige Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Linz eingebracht. Der Vorwurf: Thomas Schmid habe im laufenden Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger eine falsche Beweisaussage gemacht — strafbar nach § 288 Abs 1 StGB.
Konkret geht es um die Besetzung der Vorstandsposition beim Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr. Schmid hatte im Zeugenstand angegeben, von dieser Besetzung „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben. Wie vol.at und die Tiroler Tageszeitung unter Berufung auf den Kurier berichten, widersprachen dem gleich vier Finanzbeamte als Zeugen im Prozess. Alle vier sagten laut oe24 aus, dass Schmid sehr wohl aktiv und maßgeblich in die Besetzung involviert war — er soll sogar eine Weisung erteilt haben, den von der Kommission erstgereihten Kandidaten zum Rückzug seiner Bewerbung aufzufordern.
Tonaufnahmen sollen gesichert werden
Brisant ist auch ein weiterer Punkt in der Sachverhaltsdarstellung von Kurz-Anwalt Suppan. Wie oe24 berichtet, fordert er die unverzügliche Sicherstellung der Tonaufnahmen der Zeugenvernehmungen im Wöginger-Prozess. In dem Schriftsatz heißt es laut oe24, dass „die Gefahr der Löschung dieser Aufnahmen besteht“ — und eine rasche Sicherung daher notwendig sei, damit kein Beweismittel verloren gehe.
Was auf dem Spiel steht: Der Kronzeugen-Status
Für Schmid sind die möglichen Konsequenzen gravierend. Er ist derzeit Kronzeuge der WKStA im Verfahren gegen Sebastian Kurz in der Inseraten-Causa. Dieser Status ist laut oe24 an die unbedingte Verpflichtung zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussagen geknüpft. Sollte sich der Vorwurf der Falschaussage bestätigen, müsste ihm der Kronzeugenstatus aberkannt werden. Dann drohen Schmid in den diversen laufenden Verfahren laut oe24 bis zu zehn Jahre Haft.
Hintergrund: Der Wöginger-Prozess
Im Prozess vor dem Landesgericht Linz stehen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Wie der ORF berichtet, wirft die WKStA den Angeklagten vor, bei der Besetzung eines Finanzamtsvorstands in Oberösterreich 2017 zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters interveniert zu haben. Wöginger soll sich damals an Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, gewandt haben. Als Belastungsmaterial liegen laut ORF Chat-Nachrichten von Schmids Handy vor, in denen er nach erfolgreicher Intervention in Richtung Wöginger schrieb: „Wir haben es geschafft.“ Wie profil.at berichtet, ist es bereits nicht der erste Versuch der Kurz-Verteidigung, an Schmids Glaubwürdigkeit zu rütteln. Ein Urteil im Wöginger-Prozess ist für den 21. April vorgesehen.
Credits: APA
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