Ex-Kanzler Sebastian Kurz wirft der WKStA vor, das Objektivitätsgebot verletzt und Daten bewusst verfälscht zu haben. Die Inseraten-Causa wird zum Streit über Ermittlungsmethoden.
Die Angriffslinie des Ex-Kanzlers
Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz fährt in der Inseraten-Causa schwere Geschütze auf. Sein Anwalt Werner Suppan hat Ende Jänner zwei Eingaben in den Ermittlungsakt eingebracht, wie OE24 berichtet. Darin erhebt er massive Vorwürfe gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Konkret wirft Kurz der Staatsanwaltschaft eine Verletzung des Objektivitätsgebots und eine bewusste Falschdarstellung von Daten vor. „Es besteht der Verdacht, dass vergleichbare Sachverhalte, insbesondere Inseraten- und Informationskampagnen öffentlicher Rechtsträger, nicht nach einheitlichen Maßstäben beurteilt wurden“, heißt es in der Stellungnahme. Dies begründe „den objektiv nachvollziehbaren Verdacht einer selektiven Ermittlungsführung“.
Gewessler inserierte für 8 Millionen Euro
Die Kurz-Anwälte führen konkrete Beispiele an. Während die WKStA die Bewerbung des Familienbonus Plus durch Inserate als unzulässige Verwendung öffentlicher Mittel darstellt, seien „vergleichbare Informations- und Werbekampagnen anderer Ressorts bislang nicht mit derselben strafrechtlichen Intensität geprüft oder problematisiert“ worden.
Als Beispiel nennt die Stellungnahme den „Raus-aus-Öl-Bonus“, für den die grüne Klimaministerin Leonore Gewessler im Jahr 2024 insgesamt acht Millionen Euro inserierte – überproportional in ihr wohlgesonnenen Medien wie dem Standard oder Puls 4, so der Vorwurf.
Auch die WKStA-Ermittlungen bezüglich der Bewerbung des Gastrogutscheins der Stadt Wien seien im September 2025 eingestellt worden, argumentieren die Kurz-Anwälte weiter.
Hat die WKStA Daten manipuliert?
Besonders schwerwiegend ist der Vorwurf, die WKStA habe Daten zu Inseratenschaltungen bewusst verfälscht dargestellt. Die Medien-Transparenz-Datenbank zeige klar, dass es ab 2016 keinen auffälligen Anstieg der Regierungsinserate bei den drei reichweitenstärksten Medien Krone, ÖSTERREICH und Heute gegeben habe.
„Die WKStA schränkt den Beobachtungszeitraum willkürlich ein“, heißt es in der Kurz-Stellungnahme. 2015 habe es einen faktischen Inseratenstopp des Finanzministeriums gegeben. Die Ausgaben hätten sich ab 2016 lediglich wieder auf das zuvor übliche Niveau bewegt. Inflationsbereinigt hätten die Werte 2018 das Niveau von 2011 erreicht – „ein klarer Hinweis auf völlige Unauffälligkeit“.
Die WKStA habe hingegen einen Datenzeitraum (ab 2015) herangezogen, der „verzerrend wirkt“. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen seien „sachlich unrichtig“.
Anwalt fordert Verfahrenseinstellung
„Wir haben mehrfach aufgezeigt, dass die WKStA Gleiches nicht gleich behandelt, womit der Objektivitätsgrundsatz im Ermittlungsverfahren verletzt wird“, erklärt Kurz-Anwalt Werner Suppan laut OE24. „Würde die WKStA nämlich objektiv ermitteln, hätte sie das Verfahren schon längst von selbst einstellen müssen.“
WKStA weist Vorwürfe zurück
Die WKStA hatte bereits Ende November 2025 ähnliche Vorwürfe zurückgewiesen. Auf ihrer Website stellte die Behörde klar, dass eine von Kurz-Anwalt Suppan zitierte Universitätsstudie sehr wohl zum Akt genommen worden sei – und zwar bereits im Februar 2024 als Ordnungsnummer 4735.
„Die Staatsanwaltschaft ermittelt alles was gegen die Beschuldigten spricht, und alles was für die Beschuldigten spricht“, betonte die WKStA damals. Dies geschehe „ganz genau so wie dies gemäß dem Objektivitätsgebot in der Strafprozessordnung gesetzlich festgelegt ist“.
Die Behörde kritisierte auch die Medienberichterstattung: Die „Kronenzeitung“ habe die WKStA nicht zu den Vorwürfen befragt und „auch in keiner anderen Weise die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben“.
Worum geht es in der Inseraten-Causa?
Die WKStA ermittelt seit Herbst 2021 gegen Ex-Kanzler Kurz, die ÖVP und weitere Beschuldigte. Der Vorwurf: Mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien sollen Umfragen bezahlt und in Boulevardmedien platziert worden sein. Im Gegenzug soll sich das Team um Kurz positive Berichterstattung erhofft haben.
Laut Derstandard.at darf die WKStA nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nun auch Daten aus Hausdurchsuchungen bei der Tageszeitung „Österreich“ auswerten. Der OGH entschied, dass Unterlagen zu Inseratengeschäften nicht vom Redaktionsgeheimnis geschützt seien.
Kurz und alle anderen Betroffenen – abgesehen von Kronzeugen – bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Credits: APA
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