Während gegen Thomas Schmid bereits strafrechtliche Ermittlungen wegen Falschaussage laufen, zerlegt nun der Anwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz eine weitere zentrale Behauptung des WKStA-Kronzeugen – mit Zahlen aus Parteibudgets.
Die Kernthese der WKStA – und wie sie widerlegt wird
Ein zentrales Fundament der WKStA-Ermittlungen gegen Sebastian Kurz ist die Behauptung, er habe in den Jahren 2016 und 2017 nicht über ausreichend eigene Mittel verfügt, um politische Meinungsumfragen selbst zu finanzieren. Daraus leiteten die Ermittler den Verdacht ab, Umfragen seien über das Finanzministerium abgewickelt worden. Diese These stützte sich maßgeblich auf Aussagen von Kronzeuge Thomas Schmid.
Wie oe24 berichtete, widerspricht nun Werner Suppan, Anwalt von Kurz, dieser Behauptung in einer umfangreichen schriftlichen Äußerung ausdrücklich – und belegt das mit konkreten Zahlen.
Millionenbudgets standen Kurz zur Verfügung
Kurz hatte in den fraglichen Jahren mehrere leitende Funktionen innerhalb der ÖVP inne: Bundesobmann der Jungen ÖVP, Landesparteiobmann-Stellvertreter der Wiener ÖVP und Präsident der Politischen Akademie der Partei. Diese Organisationen verfügten laut Suppan laut oe24 über Jahresbudgets „die in die Millionen gingen.“
Im Detail: Die Junge ÖVP hatte 2016 ein Budget von rund 406.000 Euro, 2017 von rund 592.000 Euro. Die ÖVP Wien wies 2016 Einnahmen von rund 4,1 Millionen Euro aus, 2017 von knapp 3,8 Millionen Euro. Die Politische Akademie der ÖVP erhielt 2016 Fördermittel von rund 2,4 Millionen Euro, 2017 ebenfalls rund 2,4 Millionen Euro. Suppans Schluss: Kurz hatte über die von ihm geführten Organisationen hinreichend finanzielle Spielräume, um Umfragen ohne Umweg über das Finanzministerium zu beauftragen.
Schwerer Vorwurf: Schmid stützt „falsche These der WKStA“
Suppan geht aber noch weiter. Wie oe24 berichtete, erhebt er den Vorwurf, Schmid habe „zur Erlangung des Kronzeugenstatus die falsche These der WKStA gestützt“. Es sei nicht das erste Mal, dass sich Schmids Aussagen im Nachhinein als unrichtig erwiesen hätten: In der Causa Silberstein, bei der angeblichen Gehaltserhöhung von Susanne Thier und beim Sobotka/Mock-Institut seien seine Behauptungen widerlegt worden – die betreffenden Verfahren wurden eingestellt oder gar nicht erst weiterverfolgt.
Suppan verweist auf die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus: Dieser ist nach der Kronzeugenregelung des Justizministeriums ausdrücklich ausgeschlossen, wenn „die angebotenen Informationen umgehend als falsch widerlegt werden können.“ Damit wächst der Druck auf die WKStA, den Kronzeugenstatus Schmids zu überprüfen – oder aufzuheben.
Ermittlungen laufen bereits
Im Hintergrund: Seit dem 13. April laufen laut oe24 strafrechtliche Ermittlungen gegen Schmid wegen des Verdachts der Falschaussage im Wöginger-Prozess. Fünf Zeugen hatten seiner dortigen Aussage widersprochen. Dass nun die WKStA – jene Behörde, die Schmids Kronzeugenstatus maßgeblich vorbereitet hat – selbst über diese Ermittlungen entscheiden soll, ist politisch und juristisch weiter umstritten. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Credits: APA
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