Aktuell steht der Kronzeugenstatus von Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef, im Verfahren rund um die sogenannte „Inseraten-Causa“ auf dem Prüfstand. Ex-Kanzler Sebastian Kurz fordert in einer ausführlichen Stellungnahme an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie an das Justizministerium die Aberkennung des Kronzeugenstatus von Schmid.
Neue SMS als möglicher Beleg für Widersprüche
Wie oe24 berichtet, wird dabei unter anderem eine bisher nicht im Akt berücksichtigte SMS von Schmid an Kurz als Beleg angeführt. In dieser Nachricht, die Schmid nach einem TV-Auftritt von Kurz am 6. Oktober 2021 gesendet haben soll, heißt es: „Das war ein sehr guter Auftritt. Mit Darlegung wie es wirklich war.“ Laut den Anwälten von Kurz steht diese SMS im Widerspruch zu späteren belastenden Aussagen von Schmid vor der WKStA. Kurz verlangt, dass die SMS in die Ermittlungsakte aufgenommen wird.
Vorwurf der Falschaussage und Prüfung der Voraussetzungen
In der oe24 vorliegenden Stellungnahme führen Kurz’ Anwälte außerdem aus, Schmid habe nachweislich falsche Aussagen gemacht, um den Kronzeugenstatus zu erhalten. Ein Beispiel sei die Behauptung, Kurz habe sich für eine Gehaltserhöhung von Schmids Lebensgefährtin eingesetzt – eine Aussage, die laut Stellungnahme umgehend widerlegt wurde, da es eine solche Gehaltserhöhung nicht gegeben habe. Das Gesetz schließe laut Argumentation der Verteidigung einen Kronzeugenstatus aus, wenn zentrale Aussagen als falsch widerlegt werden.
Auch in Bezug auf weitere Fälle – wie den Komplex um die Katholische Kirche oder das Alois Mock Institut – seien Hinweise auf widersprüchliche oder nicht belegbare Angaben von Schmid genannt. Die Anwälte vertreten die Ansicht, dass Schmid Aussagen getätigt habe, die juristisch nicht haltbar seien und teilweise bereits offiziell widerlegt wurden.
Schadenswiedergutmachung und Aktenlage
Ein zusätzlicher Punkt der Stellungnahme betrifft den Ausgleich des entstandenen Schadens. Die Kurz-Anwälte stellen klar, dass aus ihrer Sicht bislang kein Nachweis einer Schadenswiedergutmachung durch Schmid vorliege, was allerdings eine Voraussetzung für den Kronzeugenstatus nach den relevanten Gesetzesbestimmungen darstelle.
Darüber hinaus weist oe24 darauf hin, dass zahlreiche Aussagen Schmids sich stark an Formulierungen aus der Hausdurchsuchungsanordnung vom September 2021 anlehnen. Laut Bericht könnte Schmid zur Vorbereitung auf seine Einvernahmen von der WKStA entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen haben.
Die Stellungnahme von Sebastian Kurz schließt mit der Forderung, Thomas Schmid den Kronzeugenstatus abzuerkennen. Das weitere Vorgehen der Justizbehörden und die Bewertung der vorgelegten Argumente bleiben abzuwarten.
Credits: APA
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