Die Ermittlungen gegen Kronzeugen Thomas Schmid wegen Falschaussage wandern von Linz zur WKStA – genau jener Behörde, die Schmid einst den Kronzeugenstatus gewährt hat. Die ÖVP sieht darin einen Angriff auf den Rechtsstaat.
Was passiert ist: Linz gibt Schmid-Ermittlungen ab
Ex-ÖBAG-Chef und Kronzeuge Thomas Schmid steht seit Kurzem selbst im Visier der Justiz: Auf Anzeige von Ex-Kanzler Sebastian Kurz läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage. Schmid hatte im Wöginger-Prozess erklärt, von der Besetzung des Finanzamts Freistadt „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben – ein Widerspruch zu Aussagen anderer Zeugen.
Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, hat die Staatsanwaltschaft Linz dieses Verfahren nun von sich aus an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten.
ÖVP: „Hat mit Rechtsstaat nichts zu tun“
Genau das bringt die ÖVP auf die Palme. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger bezeichnete den Schritt laut heute.at als „höchst aufklärungswürdig“ und sprach von einer „Verletzung der Mindeststandards unseres Rechtsstaates.“ Seine Kernkritik: Die WKStA hat den Kronzeugenstatus für Schmid einst maßgeblich vorbereitet – und soll nun selbst prüfen, ob dieser Kronzeuge gelogen hat.
„Man muss schon viel Humor haben, um zu verstehen, dass jene Behörde, die sich mutmaßlich von Schmid einen Bären hat aufbinden lassen, nun darüber selbst entscheiden soll, ob es ein Bär und ob der Bär groß genug ist“, sagte Fürlinger laut Aussendung des ÖVP-Parlamentsklubs.
Schmid sei zudem gegen Wöginger, Kurz und andere Beschuldigte „der einzige Belastungszeuge der WKStA“. Sein Kronzeugenstatus scheine in Gefahr, und damit stelle sich die Frage, wie die WKStA bei den Ermittlungen gegen ihn unabhängig vorgehen solle. Fürlinger argwöhnt: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis gegen Schmid eingestellt wird.“
Anwalt Wess: „Generalprokuratur muss einschreiten“
Auch Strafverteidiger Norbert Wess schlug in dieselbe Kerbe. Wie oe24 berichtete, erklärte er: „Die Prüfung dieser Anzeige kann nicht bei der WKStA verbleiben. Das geht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht.“ Die Generalprokuratur sei berechtigt, den Fall einer anderen Staatsanwaltschaft vorzulegen. „Das sollte im konkreten Fall geschehen, um das Vorliegen eines Interessenkonflikts zu vermeiden.“
WKStA kontert – Sporrer schweigt
Die WKStA wies die Vorwürfe zurück. Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, erklärte die Behörde, man habe das Verfahren weder „an sich gezogen“ noch bereits eine Entscheidung zu etwaigen Ermittlungen getroffen. Die Staatsanwaltschaft Linz habe den Fall von sich aus abgetreten. Sollte die Prüfung ergeben, dass die WKStA nicht zuständig sei, werde der Fall der Generalprokuratur vorgelegt.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) blieb bislang stumm. Aus ihrem Büro gab es laut oe24 keine inhaltliche Reaktion – nur ein Verweis auf die WKStA-Aussendung. Die Grünen kritisierten unterdessen die ÖVP-Angriffe auf die WKStA als „durchschaubar“ und als Versuch, von laufenden Korruptionsverfahren gegen ÖVP-Politiker abzulenken. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.
Credits: APA
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