Frist abgelaufen, Gesetz noch nicht fertig: Österreich versäumt EU-Lohntransparenz-Deadline

Frist abgelaufen, Gesetz noch nicht fertig: Österreich versäumt EU-Lohntransparenz-Deadline

Seit heute, Sonntag dem 8. Juni, hätte Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Das Gesetz fehlt noch — und Österreich gehört damit zu den säumigsten Ländern in der gesamten EU. Arbeitsministerin Schumann hat immerhin einen Entwurf vorgelegt — einen Tag vor Fristablauf.

Was die EU verlangt — und seit wann

Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Lohntransparenz wurde am 10. Mai 2023 beschlossen. Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab. Ziel ist die Verringerung des Gender Pay Gaps: Österreich weist laut EY Law mit 18,3 Prozent einen der höchsten unbereinigten Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der gesamten EU auf.

Was die Richtlinie konkret verlangt: Unternehmen müssen künftig in Stellenausschreibungen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne angeben. Beschäftigte erhalten ein individuelles Auskunftsrecht über ihr Entgelt im Vergleich zu Kollegen gleicher Tätigkeit. Verbote, über das eigene Gehalt zu reden, werden unwirksam. Ab 250 Mitarbeitern müssen Unternehmen jährlich über den Gender Pay Gap berichten, ab 100 Mitarbeitern alle drei Jahre. Übersteigt der Lohnunterschied fünf Prozent ohne sachliche Rechtfertigung, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend.

Österreich unter den Schlusslichtern Europas

Laut einer Übersicht des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC), wie vol.at und nachrichten.at berichten, haben nur drei Länder die Richtlinie pünktlich umgesetzt: die Slowakei, Italien und Litauen. Laut dem Umsetzungsmonitor der internationalen Kanzlei Addleshaw Goddard, wie Euronews berichtet, hatte Österreich bis Mai 2026 noch keinerlei Schritte zur Umsetzung unternommen — und zählte damit zu jenen sechs Staaten mit dem größten Rückstand, neben Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Luxemburg und Portugal.

Erst am Samstag — einen Tag vor Fristablauf — schickte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) den nationalen Umsetzungsentwurf in die politische Koordinierung der Regierung, wie oe24.at berichtet. Eine Einigung mit den Sozialpartnern im Vorfeld kam nicht zustande — die Gespräche seien aber eingeflossen, der Entwurf sei „nicht provokant“, hieß es aus dem Ressort.

Was im Entwurf steht

Einen Kompromiss gibt es beim Thema Einkommensberichte: Diese sollen erst ab 100 Mitarbeitern verpflichtend sein — genau das EU-Minimum. Bei 100 bis 249 Beschäftigten reicht ein Bericht alle drei Jahre, ab 250 ist er jährlich fällig. Betriebe, die bereits nach Kollektivvertrag entlohnen, brauchen keine eigene Vergütungsstruktur zu entwickeln — eine österreichische Besonderheit, die bei 98 Prozent Kollektivvertragsabdeckung Sinn macht.

Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen sollen laut oe24.at erst in einem Jahr in Kraft treten, damit sich Unternehmen vorbereiten können.

Gegenwind von allen Seiten

Der Entwurf ist politisch umkämpft. SPÖ, Grüne, Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer drängen auf rasche Umsetzung. Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und ÖVP-Wirtschaftsbund warnen vor zusätzlicher Bürokratie und Kosten. Wie vol.at berichtet, hatten auch die NEOS — Koalitionspartner von SPÖ und ÖVP — zuletzt eine Überarbeitung der Richtlinie gefordert, obwohl sie ihr im EU-Parlament selbst zugestimmt hatten. Ihr Wirtschaftssprecher Markus Hofer nannte eine Umsetzung im Schnellverfahren einen „Pfusch mit Ansage“.

Das Arbeitsministerium kontert: Man verhandle seit mehr als zwei Jahren, die Umsetzung stehe im Regierungsprogramm, und moderne Unternehmen hätten die verlangten Daten für ihre Personalsteuerung ohnehin bereits.

Was jetzt passiert

Der Entwurf muss nun die Koalitionskoordinierung durchlaufen, bevor er in Begutachtung und parlamentarische Beschlussfassung gehen kann. Bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, wird noch Zeit vergehen — und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren könnte drohen, wie bei anderen säumigen Staaten auch.

Credits: BKA Regina Aigner

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