Kreditkarten-Gebühren zurückfordern: So geht’s – und die Frist läuft

Kreditkarten-Gebühren zurückfordern: So geht’s – und die Frist läuft

Wer jahrelang mit einer Kreditkarte von „card complete“ im Ausland bezahlt hat, könnte bares Geld zurückbekommen. Ein OGH-Urteil macht es möglich – aber nur wer selbst aktiv wird, profitiert.

Das Urteil: Doppelt kassiert, einmal zu viel

Der Hintergrund ist ein klarer Fall unzulässiger Doppelverrechnung. Wie die Arbeiterkammer (AK) erläutert, verrechnete card complete bei Zahlungen und Bargeldbehebungen außerhalb des Euroraums ein Bearbeitungsentgelt von meist 1,65 Prozent – teils auch 1,5 Prozent je nach Vertrag. Gleichzeitig war im Wechselkurs selbst bereits ein Abschlag enthalten. Für Kunden war dabei nicht nachvollziehbar, wofür sie genau zahlen – eine Praxis, die laut der AK dem gesetzlichen Transparenzgebot widerspricht.

Die Arbeiterkammer klagte, und wie help.ORF.at berichtet, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Konsumentenschützern in letzter Instanz recht. Daraufhin einigte sich card complete mit der AK auf eine vollständige Rückerstattung aller zu Unrecht eingehobenen Bearbeitungsentgelte.

Wer bekommt wie viel zurück?

Laut Arbeiterkammer gilt die Rückzahlung für Inhaber von Visa-, Mastercard- und Diners Club-Kreditkarten, die von card complete ausgegeben wurden – und zwar auch für bereits beendete Verträge. Die Zeiträume sind dabei je nach Karte unterschiedlich: Bei Visa und Mastercard können Entgelte ab dem 1. August 2018 zurückgefordert werden, bei Diners Club sogar rückwirkend bis zum 1. März 2015.

Wie salzburg24.at erklärt, hängt die konkrete Höhe davon ab, wie oft und über welchen Zeitraum hinweg Zahlungen in Fremdwährungen getätigt wurden. card complete informiert nach Antragstellung schriftlich über den genauen Rückzahlungsbetrag. Wichtig: Firmenkreditkarten sind vom Urteil ausdrücklich nicht erfasst.

So stellt man den Antrag – Frist beachten

Der Antrag läuft ausschließlich auf eigene Initiative – automatisch kommt kein Geld zurück. Wie die Arbeiterkammer auf ihrer Website festhält, kann die Rückforderung bis spätestens 1. August 2026 über das Online-Formular auf der Website von card complete (cardcomplete.com/rueckzahlungsersuchen) gestellt werden. Alternativ kann das Formular ausgedruckt und per Post eingeschickt werden. Die Auszahlung erfolgt entweder als Gutschrift auf das Kartenkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto. Die Prüfung kann laut Salzburg24.at bis zu zwei Monate dauern. Wer offene Rechnungen oder Zahlungsrückstände hat, muss damit rechnen, dass card complete den Rückzahlungsbetrag damit gegenverrechnet.

Auch andere Anbieter betroffen

Die Signalwirkung des Urteils geht über card complete hinaus. Wie die Arbeiterkammer ausdrücklich betont, verrechnen auch andere Kreditkartenfirmen – darunter Paylife/BAWAG PSK oder American Express – häufig doppelte Fremdwährungsgebühren, teils unter der Bezeichnung „Manipulationsentgelt“. Diese Gebühren sind ebenfalls nicht automatisch zulässig. Die AK stellt auf ihrer Website (arbeiterkammer.at/cardcomplete) einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Betroffene auch bei anderen Anbietern ihre Ansprüche geltend machen können.


Quellen:

  • oe24.at: So holen Sie sich zu Unrecht gezahlte Kreditkarten-Gebühren zurück (29.3.2026)
  • Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at): Card complete zahlt unzulässige Fremdwährungsgebühren zurück
  • Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at): FAQs zum aktuellen „card complete-Urteil“
  • help.ORF.at: Card Complete muss Gebühren zurückzahlen (Jänner 2026)
  • Salzburg24.at: Unzulässige Kreditkartengebühr – So holt ihr euer Geld zurück
  • konsumentenfragen.at: Unzulässige Fremdwährungsgebühren – card complete muss Geld zurückzahlen

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