Kopftuchverbot: Zwei Klagen vor dem VfGH — noch vor dem ersten Schultag

Kopftuchverbot: Zwei Klagen vor dem VfGH — noch vor dem ersten Schultag

Das neue Kopftuchverbot an Österreichs Schulen ist noch gar nicht in Kraft — und landet schon vor dem Höchstgericht. Zwei Klagen, eine brisante Enthüllung und verunsicherte Lehrer: Der politische Streit hat längst die Gerichte erreicht.

Verbot ab September — aber der Widerstand kommt früher

Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 dürfen Mädchen unter 14 Jahren an österreichischen Schulen keine Kopfbedeckungen mehr tragen, die das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen. Das Verbot gilt, wie das Bundesministerium für Bildung im Rundschreiben Nr. 1/2026 festhält, an allen öffentlichen und privaten Schulen — im Gebäude, auf dem gesamten Schulgelände, in Pausen und in ganztägigen Schulformen.

Doch wie die Kronen Zeitung berichtet, sind beim Verfassungsgerichtshof bereits zwei Klagen gegen das Gesetz eingelangt — noch während sich die Schulen in der laufenden Aufklärungsphase befinden.

Was Lehrern blüht: Strafen bis 800 Euro

Einen Ermessensspielraum haben Schulen dabei nicht. Das Prozedere ist, wie schule.at berichtet, per Rundschreiben genau vorgegeben: Bei einem Verstoß muss die Lehrkraft die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen — passiert das nicht, ist der Vorfall unverzüglich der Schulleitung zu melden. Bei weiteren Verstößen lädt die Schulbehörde zu einem verpflichtenden Gespräch. Im Extremfall drohen den Eltern, wie vienna.at berichtet, Geldstrafen von 150 bis 800 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.

Lehrergewerkschaftsvorsitzender Paul Kimberger brachte die Stimmung gegenüber der APA auf den Punkt, wie vol.at berichtet: „Werden die Behörden hinter uns stehen oder werden wir wieder alleingelassen bei diesen Dingen?“

IGGÖ: Kopftuchgebot ab acht — und jetzt Klagen

Besonders brisant ist der Zeitpunkt der Klagen. Sie werden bekannt, kurz nachdem publik wurde, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in einem Verfahren ein Kopftuchgebot bereits für Mädchen ab acht Jahren vertreten haben soll — inklusive der Formulierung, das Tragen erfordere eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände und des Gesichts.

Dabei hatte die IGGÖ nach der Beschlussfassung im Nationalrat selbst angekündigt, das Gesetz anzufechten. Präsident Ümit Vural bezeichnete es, wie religion.orf.at berichtet, als Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte und verwies auf erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken.

Gutachten der JKU: Gesetz verfassungswidrig

Rückendeckung bekam die IGGÖ im April von einem Rechtsgutachten der Johannes Kepler Universität Linz. Markus Vasek, Leiter der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle an der JKU, kommt darin laut APA zum Schluss, dass das Kopftuchverbot gegen das verfassungsrechtliche Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verstoße. Kopftuch tragende Schülerinnen würden im Gesetz als monolithischer Block ohne ausreichende kognitive Reife behandelt — und die Regelung bleibe trotz formaler Anpassungen selektiv auf eine bestimmte Religion ausgerichtet, wie religion.orf.at berichtet.

Déjà-vu: VfGH kippte schon 2020 ein Kopftuchverbot

Österreich hat diesen Weg schon einmal beschritten. Der VfGH hob 2020 ein unter der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossenes Kopftuchverbot für Volksschulkinder als verfassungswidrig auf — wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit, wie der VfGH in seiner Entscheidung festhielt. Die aktuelle Regierung betonte, die Stellungnahmen aus der Begutachtung sorgfältig eingearbeitet zu haben. Ob das diesmal reicht, liegt nun wieder beim Höchstgericht.

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