Mit dem Schulstart wird das neue Kopftuchverbot für unter 14-Jährige erstmals zur Praxis im Klassenzimmer. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) rechnet trotz Boykottaufrufen nur mit vereinzelten Verstößen – gleichzeitig geht er scharf mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) ins Gericht.
Was das Gesetz konkret regelt
Seit 1. September ist es Mädchen unter 14 Jahren untersagt, auf dem Schulgelände „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“ zu tragen. Praktisch angewendet wird die Regel mit Schulbeginn am 7. September in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, in den übrigen Bundesländern ab 14. September. Es ist bereits der zweite Anlauf: Unter Schwarz-Blau gab es im Schuljahr 2019/20 ein ähnliches Verbot an Volksschulen, das der Verfassungsgerichtshof nach gut einem Jahr wieder kippte – die Richter sahen damals einen Verstoß gegen die religiöse Neutralität des Staates, weil sich das Verbot ausschließlich gegen Musliminnen richtete. Auch beim neuen Gesetz kündigte die IGGÖ bereits eine Klage an, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten attestiert ebenfalls einen Neutralitätsverstoß.
So soll ein Verstoß ablaufen
Wie Wiederkehr im APA-Gespräch erklärte, soll es dabei zu keiner offenen Konfrontation im Unterricht kommen: „Es ist sichergestellt, dass es keinen Konflikt im Klassenzimmer selber gibt.“ Trägt eine Schülerin unter 14 dennoch ein Kopftuch, soll zunächst die Klassenlehrkraft in einem vertraulichen Einzelgespräch auf die Abnahme hinwirken. Bleibt das wirkungslos, muss unverzüglich die Schulleitung eingeschaltet werden, die wiederum die Eltern informiert. Bei Bedarf können Schulpsychologie oder Experten der Bildungsdirektion hinzugezogen werden, bei fortgesetztem Verstoß landet der Fall schließlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Diese kann Geldstrafen bis 800 Euro verhängen – auch mehrfach. Wiederkehr stellt dazu klar: „Adressaten des Gesetzes sind in letzter Konsequenz die Eltern, die verantwortlich sind für ihre Kinder unter 14.“
Vorwurf der Falschinformation an die IGGÖ
Für Irritationen sorgte zuletzt IGGÖ-Präsident Ümit Vural, der in einem ORF-Interview Verständnis für Widerstand gegen das Kopftuchverbot äußerte. Wiederkehr erwartet dagegen, dass die Glaubensgemeinschaft die Umsetzung des mit großer Mehrheit im Nationalrat beschlossenen Gesetzes mitträgt. Besonders stört ihn eine Behauptung auf der IGGÖ-Website, wonach Schulen ohne Anwesenheit der Eltern gar nicht mit betroffenen Mädchen über das Kopftuch sprechen dürften. Der Minister widerspricht dem klar und bezeichnet das als „eindeutige Falschinformation“. Weitere Gespräche mit der IGGÖ seien geplant, um eine korrekte Darstellung der Rechtslage sicherzustellen.
Kein Platz für schärfere Strafen
Eine Forderung von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die Strafen angesichts von Boykottaufrufen im Internet auf bis zu 2.500 Euro anzuheben, lehnt Wiederkehr ab. Bei einem Gesetz, das in der Praxis noch gar nicht angewendet wurde, sei das „nicht zielführend“ – zumal uneinsichtige Eltern ohnehin mehrfach bestraft werden könnten. Wie oft es tatsächlich zu Sanktionen kommt, sollen die Bildungsdirektionen laufend erfassen; einen ersten Zwischenstand will der Minister im Herbst präsentieren.
Unklare Zahl an betroffenen Mädchen
Wie viele Schülerinnen das Verbot tatsächlich betrifft, ist derzeit nicht exakt bekannt. Das Bildungsministerium geht auf Basis älterer Untersuchungen von mehreren tausend Kopftuchträgerinnen aus, vor allem in der Sekundarstufe 1 – also an Mittelschulen, Sonderschulen und in der AHS-Unterstufe. Im Volksschulalter spiele das Kopftuch laut Ministerium kaum eine Rolle. Um die Datenlage zu verbessern, starten parallel zum Gesetz begleitende Studien, die auch religiöse und kulturelle Konflikte an Schulen untersuchen sollen.
Credits: BKA/Valentin Brauneis
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