Wien – Der Entwurf des Justizministeriums zum Kopftuchverbot für Mädchen bis zur achten Schulstufe sorgt für hitzige Diskussionen. Während die Regierung versucht, das Gesetz verfassungskonform zu gestalten, hagelt es Kritik von allen Seiten – von Religionsgemeinschaften bis hin zu Lehrervertretern. Doch worum geht es genau?
Justizministerium warnt: „Gefahr für Gleichheitsgrundsatz!“
Das Justizministerium selbst äußert erhebliche Zweifel an der rechtlichen Haltbarkeit des Entwurfs. Bereits 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein ähnliches Verbot gekippt, da es gegen die religiöse Neutralität des Staates verstoße. Nun steht der neue Entwurf erneut auf wackeligen Beinen. Laut einer Stellungnahme des Ministeriums, die von den Salzburger Nachrichten zitiert wird, fehlt es an einer geschlechts- und religionsneutralen Formulierung. „Ansonsten läuft der Entwurf Gefahr, am Gleichheitsgrundsatz des Art. 7 B-VG zu scheitern“, heißt es dort.
Besonders problematisch: Der Gesetzestext bleibt vage. Was genau eine „ehrkulturelle Verhaltenspflicht“ sein soll, wird weder im Gesetz noch in den Erläuterungen klar definiert. Die Folge? Ein Vollzugschaos ist vorprogrammiert, wie die Salzburger Nachrichten weiter berichten.
IGGÖ: „Diskriminierung pur!“
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) geht mit dem Entwurf hart ins Gericht. Sie sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung. Laut den Salzburger Nachrichten erklärte die IGGÖ, dass „das Gesetz eine bestimmte Bevölkerungsgruppe diskriminiert und weder das Kindeswohl schützt noch die Selbstbestimmung von Mädchen fördert“. Stattdessen drohe religiös bekleideten Schülerinnen der Ausschluss aus dem Unterricht – ein massiver Eingriff in ihre Rechte.
Auch die Alevitische Glaubensgemeinschaft warnt vor den gesellschaftlichen Folgen. Ein Verbot könne fundamentalistische Tendenzen sogar verstärken und das Vertrauen zwischen Eltern, Schülerinnen und Schulen gefährden, wie die Salzburger Nachrichten berichten.
Lehrervertreter gespalten
Während die Pflichtschullehrergewerkschaft den Entwurf grundsätzlich begrüßt, sehen SPÖ-nahe Lehrervertreter eine „krasse Themenverfehlung“. Das Ziel, das Kindeswohl zu fördern, werde verfehlt. Auch die Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass staatlicher Zwang kein geeignetes Mittel sei, um Selbstbestimmung zu stärken. Diese Einschätzungen wurden ebenfalls von den Salzburger Nachrichten zusammengefasst.
Fehlende Zahlen und fragwürdige Ziele
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Wirkungsfolgenabschätzung bleibt nebulös. Weder gibt es gesicherte Zahlen zu den betroffenen Mädchen, noch wurden Konsultationen mit der betroffenen Gruppe durchgeführt. Das Justizministerium bemängelt laut den Salzburger Nachrichten, dass das Ziel, „zukünftig keine Mädchen mit Kopftuch in der Schule zu sehen“, verfassungsrechtlich fragwürdig sei.
Quelle: Salzburger Nachrichten
Credits: APA
Neueste Kommentare