Kopftuchverbot: Fünf Mädchen ziehen schon jetzt vor den VfGH

Kopftuchverbot: Fünf Mädchen ziehen schon jetzt vor den VfGH

Das Kopftuchverbot wird zwar erst kurz vor Beginn des Schuljahres 2026/27 scharf gestellt. Schon jetzt wenden sich allerdings fünf Mädchen an den Verfassungsgerichtshof.

Was ab September gilt

Wie oe24 berichtet, dürfen Schülerinnen unter 14 Jahren ab 1. September 2026 kein Kopftuch mehr tragen, welches das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt. Wird gegen das Verbot verstoßen, werden die Erziehungsberechtigten zunächst zu einem Gespräch mit der Schulleitung gebeten. Bei mehrfachen Vergehen ist laut oe24 ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.

Beschlossen wurde die Regelung bereits im Dezember 2025. Wie das Parlament Österreich in einer Aussendung festhielt, verankerte der Nationalrat mit einer Schulrechtsnovelle ein Kopftuchverbot an Schulen, wonach es Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag zum „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit“ untersagt wird, ein Kopftuch zu tragen, das das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt. Die Bestimmungen sollten demnach mit 1. September 2026 in Kraft treten, wobei bereits ab Februar eine Aufklärungsphase startete.

Fünf Mädchen ziehen vor den VfGH

Wie oe24 schildert, wenden sich bereits jetzt fünf Schülerinnen im Alter zwischen 9 und 12 Jahren gemeinsam mit ihren Eltern an den Verfassungsgerichtshof — obwohl die Regelung noch gar nicht scharfgestellt ist. Sie fühlten sich durch das Verbot schon jetzt diskriminiert und psychisch belastet.

Die jungen Schülerinnen bringen laut oe24 vor, das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und aus freien Stücken zu tragen. Sie sowie ihre Eltern orten einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, darunter das Recht auf Gleichheit, Privatleben, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Wahrung des Kindeswohls beziehungsweise das Recht der Eltern auf Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen.

Anträge überhaupt zulässig?

Wie oe24 berichtet, wird der VfGH nun prüfen, ob die Anträge zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon zulässig sind. Möglich ist also, dass das Höchstgericht im Juni noch gar nicht inhaltlich entscheidet.

EINORDNUNG DER REDAKTION
Dass juristischer Widerstand schon vor Inkrafttreten anrollt, passt zur politischen Vorgeschichte des Gesetzes. Wie katholisch.at berichtete, hatte bereits die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich angekündigt, das vom Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen — IGGÖ-Präsident Ümit Vural bezeichnete es als Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte mit erheblichen verfassungs- und menschenrechtlichen Bedenken. Spannend wird, ob der Gerichtshof die Anträge der fünf Mädchen schon jetzt für zulässig erklärt, solange das Gesetz noch nicht angewendet wird — juristisch ist das keineswegs selbstverständlich. Inhaltlich zeichnet sich ein Grundrechtskonflikt ab: Auf der einen Seite steht der von der Regierung erklärte Schutzgedanke, auf der anderen das von den Klägerinnen selbst formulierte Recht auf freie religiöse Selbstbestimmung. Eine rasche Klärung ist nicht in Sicht.

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x