KOLUMNE – Ein Like. 15.000 Euro. Und was der Streit über unser Rechtssystem sagt

KOLUMNE – Ein Like. 15.000 Euro. Und was der Streit über unser Rechtssystem sagt

Stellen Sie sich vor: Sie sitzen abends auf der Couch, scrollen durch Facebook und liken einen Kommentar, in dem jemand einen Politiker als „Arsch“ bezeichnet. Drei Monate später liegt ein Klagsschreiben in Ihrem Briefkasten. Streitwert: mehrere tausend Euro.

Das ist keine Dystopie. Das ist österreichische Gegenwart.

Der Streit, der alles auf den Punkt bringt

Bei Puls4 haben sich Falter-Chefredakteur Florian Klenk und Medienanwalt Robert Kerschbaumer vor laufender Kamera zerfetzt – über genau diese Frage. Kerschbaumer, der unter anderem Publizist Sebastian Bohrn Mena vertritt, nannte einen Like ein „Gaspedal für den Algorithmus“ und eine „Beipflichtung“ zum beleidigenden Inhalt. Wer liked, haftet. Punkt.

Klenk hielt dagegen: Ein Like ist per se keine Beleidigung. Menschen drücken damit Zustimmung aus, manchmal auch nur, dass sie etwas gelesen haben. Ruinöse Klagen wegen eines Likes hätten einen gefährlichen Einschüchterungseffekt – und träfen immer den, der sich keinen Anwalt leisten kann.

Wer hier recht hat, ist keine Frage

Klenk hat recht. Vollständig und ohne Einschränkung.

Ein Like ist das digitale Äquivalent eines Nickens. Es kann Zustimmung bedeuten, Sympathie, Solidarität mit der Person – oder einfach: „Ich hab’s gesehen.“ Wer daraus automatisch juristische Mitverantwortung ableitet, konstruiert eine Haftung, die in der analogen Welt absurd wäre. Niemand wird verklagt, weil er bei einer Stammtischrunde genickt hat.

Das Ergebnis dieser Rechtslage ist nicht weniger Hass im Netz. Es ist mehr Schweigen. Und zwar nicht das Schweigen der Hetzer – die wissen, wie man sich schützt –, sondern das Schweigen der normalen Menschen, die plötzlich Angst haben, einen Kommentar einer Freundin zu liken.

Die pikante Nebengeschichte

Dass ausgerechnet Kerschbaumer hier als Hüter des zivilisierten Diskurses auftritt, ist eine Pointe, die sich die Realität selbst ausgedacht hat. Er vertritt Bohrn Mena – jenen Publizisten, der gemeinsam mit Gerald Grosz bei Fellner LIVE aufgetreten ist, in einem Format, das die beiden als konträre Stimmen gegeneinanderstellte. Klenks Replik, er komme sich vor „wie bei Fellner LIVE“, war deshalb nicht nur ein Konter. Es war ein Treffer.

Kerschbaumers abschließende Empfehlung an Klenk, nicht nervös zu sein, sagt mehr über den Stil dieser Debatte als jedes juristische Argument. Wer keine besseren Argumente hat, rät zur Entspannung.

Was wirklich gebraucht wird

Klenk fordert neue gesetzliche Regeln und kostenlose Schlichtungsverfahren statt ruinöser Klagen gegen den „kleinen Mann“. Das ist der richtige Ansatz. Nicht weil Beleidigungen im Netz kein Problem sind – sie sind es. Sondern weil ein Rechtssystem, das Einzelpersonen mit 15.000-Euro-Klagen für einen Like bestraft, kein Instrument gegen Hass ist. Es ist ein Instrument der Einschüchterung.

Wer an dieser Rechtsunsicherheit profitiert, ist keine Frage.

Credits: APA

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x