Nach den zähen Verhandlungen der vergangenen Wochen liegen nun konkrete Details zum neuen Klimagesetz vor. Der Entwurf soll bereits in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, ein Beschluss im Nationalrat könnte im November erfolgen.
Klimaneutralität bis 2040 – ambitionierter als die EU-Vorgabe
Kernstück des Gesetzes ist das Ziel der vollständigen Klimaneutralität bis 2040. Damit geht die Regierung über die EU-Vorgabe hinaus, die für denselben Zeitpunkt lediglich eine 90-prozentige Reduktion vorsieht.
Standortklausel statt Sanktionen
Anders als ursprünglich von manchen befürchtet, sieht das Gesetz keine automatischen Strafen bei Zielverfehlung vor. „Wichtig dazu zu sagen ist, dass der Klimafahrplan ohne Sanktionen ist“, betonte Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP). Eine eigene Standortklausel ermöglicht es, den Fahrplan bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen zu korrigieren.
Nur nationale Sektoren betroffen
Die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 soll analog zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) ausschließlich jene Wirtschaftssektoren betreffen, die laut EU-Recht in nationaler Verantwortung liegen. Konkret sind das die Bereiche Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft sowie Abfall. Ausdrücklich ausgenommen bleiben hingegen Anlagen, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen – darunter weite Teile der Industrie.
Klimaexperte sieht geringe Wettbewerbsnachteile
Genau diese Abgrenzung ist aus Sicht der Wissenschaft entscheidend für die Bewertung des Gesetzes. Karl Steininger, Klimaexperte an der Universität Graz, erklärt dazu: Da die Industrie ohnehin bereits im EU-Emissionshandel erfasst und damit vom nationalen Gesetz ausgenommen ist, seien die befürchteten Wettbewerbsnachteile unter diesem Gesichtspunkt gering.
Der weitere Fahrplan
Auch wenn das Gesetz selbst bereits im November beschlossen werden soll, bleibt der Regierung für die konkrete Ausarbeitung mehr Zeit: Bis Ende des kommenden Jahres soll ein detaillierter Klimafahrplan vorliegen, der festschreibt, wie die Ziele erreicht werden sollen. Das erläuterte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) im Rahmen der Regierungsverhandlungen mit Kanzler Christian Stocker (ÖVP), Totschnig sowie NEOS-Klimasprecher Michael Bernhard.
Fünf Jahre ohne gültiges Gesetz
Der Zeitdruck hinter dem Vorhaben ist beträchtlich: Seit 1. Jänner 2021 verfügt Österreich über kein gültiges Klimagesetz mehr. In den vergangenen fünf Jahren ist in dieser Frage nach eigener Einschätzung der Regierung nur wenig passiert – nun soll es deutlich schneller vorangehen.
Credits: Paul-Gruber
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