Hamburg – Die Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ stehen nun endgültig mit dem Rücken zur Wand. Das Landgericht Hamburg hat zehn Mitglieder der Gruppe zu einer drastischen Strafe verurteilt: 403.137,68 Euro Schadensersatz an die Lufthansa-Gruppe – oder bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Dieses Urteil könnte der Auftakt für eine Klagewelle gegen die Aktivisten sein.
Der Tag, an dem der Flughafen stillstand
Am 13. Juli 2023 brachten die Aktivisten den Hamburger Flughafen zum Erliegen. Frühmorgens verschafften sie sich Zugang zum Gelände und klebten sich in der Nähe der Start- und Landebahnen fest. Der Flugverkehr stand für Stunden still, 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe fielen aus, und 8.500 Passagiere waren betroffen. Laut WDR summieren sich die Schäden allein in Hamburg auf 400.000 Euro.
Die Lufthansa, vertreten durch ihre Tochter Eurowings, klagte erfolgreich auf Schadensersatz. Die Forderungen umfassen unter anderem Zahlungen an Fluggäste, Mehrverbrauch von Kerosin und entgangene Gewinne. Das Urteil, das am 21. November schriftlich erging, wurde nun an die Beteiligten zugestellt.
Signalwirkung für weitere Klagen?
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Der Flughafen Düsseldorf und andere Fluggesellschaften wie Condor und Tuifly prüfen ebenfalls Klagen gegen die „Letzte Generation“. Laut NDR hatte die Lufthansa bereits im Dezember 2023 angekündigt, Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 740.000 Euro für Aktionen in Hamburg, Düsseldorf und Berlin geltend zu machen.
Was passiert, wenn die Aktivisten nicht zahlen?
Die Verurteilten stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder sie zahlen die immense Summe oder treten die Ordnungshaft an. Laut dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, zitiert vom WDR, bleibt den Aktivisten im Falle von Zahlungsunfähigkeit nur die Privatinsolvenz. Doch selbst diese bietet keine Garantie auf Schuldenfreiheit, da vorsätzlich verursachte Schäden oft nicht von der Restschuldbefreiung abgedeckt sind.
Ein Urteil mit Vorbildcharakter?
Flughafenchef Christian Kunsch betonte gegenüber dem NDR, dass es bei solchen Klagen auch um eine Signalwirkung gehe. „Es kann nicht sein, dass jemand uns schädigt und wir das dann nicht in Rechnung stellen“, so Kunsch. Das Urteil könnte also nicht nur die „Letzte Generation“, sondern auch andere Aktivistengruppen in Zukunft abschrecken.
Quellen: Bild, Focus, NDR, WDR, FVW
Credits: APA
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