Die Causa rund um ÖVP-Klubobmann August Wöginger und den Vorwurf des Amtsmissbrauchs bei Postenvergaben sorgt weiter für Wirbel in der österreichischen Politik. Doch wie kürzlich bekannt wurde, steht die Richterin, die den Fall juristisch begleitet hat, selbst nun im Fokus – eine Anzeige gegen sie wurde aber nach eingehender Prüfung abgewiesen.
Laut Berichten vom Standard wurde der Antrag auf Ablehnung der Richterin mangels Anfangsverdachts abgelehnt. Die Behauptung der Befangenheit konnte somit nicht bestätigt werden. Das Landesgericht Linz sah keine ausreichenden Hinweise dafür, dass die Richterin parteiisch oder unfair gehandelt hätte.
Wöginger und der Postenschacher-Prozess – Die ganze Geschichte
Der Kern des Dramas liegt in Vorwürfen gegen Wöginger und zwei Finanzbeamte, denen Amtsmissbrauch bei der Besetzung eines Postens am Finanzamt Braunau vorgeworfen wurde. Schon im Oktober fand dazu eine Gerichtsverhandlung am Landesgericht Linz statt, die viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zog (Krone).
Die Vorwürfe waren heftig: Es ging um den Verdacht, Wöginger habe Einfluss auf die Postenbesetzung genommen – ein Fall von Postenschacherei, wie es in der politischen Sprache heißt. Trotz dieser Vorwürfe ordnete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuletzt eine Diversion für Wöginger an, also eine Art außergerichtliche Einigung mit Auflagen, statt eines regulären Strafverfahrens (Die Presse).
Keine Befangenheit: Justiz sieht keine Verfehlungen bei Richterin
Die Anzeige gegen die Richterin, die aus dem Kreis der Bewerberinnen für den Finanzamtsleiterposten stammt, war offenbar politisch aufgeladen. Ihr wurde nahegelegt, sie könnte wegen Befangenheit das Verfahren nicht unparteiisch führen. Doch das Landesgericht Linz lehnte diesen Antrag klar ab – ohne Anfangsverdacht gebe es keine Veranlassung, sie abzulehnen, wie es in den Gerichtsakten heißt (Kleine Zeitung).
Diese Entscheidung dürfte eine wichtige Weichenstellung im Verfahren sein. Damit ist ein weiterer juristischer Stein aus dem Weg geräumt, für den Fall, dass der Prozess gegen Wöginger weitergeht.
Nachspiel möglich? Turbulenzen in der Causa halten an
Trotz der Diversion und der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft schlägt die Causa weiter hohe Wellen. Medien berichten von scharfer Kritik und einer digitalen Wutwelle gegen Wöginger, die durch seinen Klubchef-Status und das mediale Echo verstärkt wird (Profil).
Zudem steht die Frage im Raum, ob die Diversion rechtlich anfechtbar bleibt – die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die WKStA angewiesen, Beschwerde einzulegen (Die Presse).
Credits: APA
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