Karl-Heinz Grasser vor Gericht: 35 Millionen Euro Schulden, 2.200 Euro Gehalt

Karl-Heinz Grasser vor Gericht: 35 Millionen Euro Schulden, 2.200 Euro Gehalt

Heute, am 14. April 2026, findet am Bezirksgericht Kitzbühel die Prüfungstagsatzung im Privatinsolvenzverfahren des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser statt. Ein Verfahren, das Österreich in Atem hält — und das den einst mächtigsten Finanzminister der Zweiten Republik auf dem Boden der Tatsachen zeigt.

35,6 Millionen Euro: Die schiere Dimension der Pleite

Acht Gläubiger haben im Insolvenzverfahren Forderungen von insgesamt mehr als 35,6 Millionen Euro angemeldet, wie der Gläubigerschutzverband KSV1870 berichtet. Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich. Insolvenzverwalter Herbert Matzunski hält davon rund 23,1 Millionen Euro für berechtigt — aufgeteilt in 12,9 Millionen Euro Schadenersatzforderungen aus dem Buwog-Prozess sowie rund 10,1 Millionen Euro an Steuerforderungen der Finanz.

Noch komplizierter macht die Lage ein weiterer Beteiligter: Wie nachrichten.at berichtet, meldete auch der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics einen bedingten Anspruch von knapp 12,5 Millionen Euro gegen Grasser an — um sich den Weg des Regresses offenzuhalten, sollte er selbst für die idente Buwog-Forderung herangezogen werden.

200.000 Euro Masse gegen Millionenschulden

Die verfügbare Insolvenzmasse wirkt angesichts dieser Zahlen fast absurd. Bisher konnte der Verwalter rund 200.000 Euro sichern, wie oe24 berichtet — unter anderem durch den Verkauf einer Luxusuhr und die Freigabe eines Bankguthabens. Ein möglicher Ausweg wären Konten in Liechtenstein, doch auch dort ist vorerst Stillstand: Ein anhängiges Geldwäscherei-Strafverfahren blockiert laut KSV1870 jede Auszahlung, ein gerichtliches Verfügungsverbot gilt weiterhin.

Grasser bietet drei Prozent — und ist auf die Republik angewiesen

Grasser hat den Gläubigern einen Zahlungsplan vorgelegt. Er biete eine zusätzliche Barquote von rund drei Prozent — das entspricht etwa 700.000 Euro — durch Mittel von dritter Seite an, wie meinbezirk.at berichtet. Das Problem dabei ist grundlegend: Ohne die Zustimmung der Republik Österreich scheitert dieser Plan zwingend. Da Schulden aus Straftaten von der normalen Restschuldbefreiung ausgenommen sind, könnte die Republik Grasser über Jahrzehnte weiterverfolgen. Heute findet laut APA zunächst nur eine reine Prüfungstagsatzung statt — eine Abstimmung über den Zahlungsplan wird dabei noch nicht erfolgen.

Vom Finanzminister zum Angestellten mit Fußfessel

Der persönliche Absturz ist mindestens so dramatisch wie der finanzielle. Grasser wurde Ende März 2025 im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt, wie die APA berichtet. Nach einem siebenmonatigen Gefängnisaufenthalt in Innsbruck trägt er heute die Fußfessel. Er arbeite derzeit als Angestellter in einer Innenausstattungsfirma in Kitzbühel, erledige administrative Tätigkeiten und Projektkalkulationen — für ein Bruttomonatsgehalt von knapp 2.200 Euro, wie oe24 berichtet.

Sein Anwalt Thomas Payer erklärte gegenüber der APA, Grasser werde der heutigen Verhandlung fernbleiben — er könne dabei schlicht „nichts beitragen“. Bemerkenswert am Rande: KSV1870-Leiter Klaus Schaller lobte Grassers Verhalten im Verfahren ausdrücklich. Er sei „sehr kooperativ“ und ein „sehr bemühter Schuldner“, die Zusammenarbeit mit ihm „sehr angenehm“, berichtete tirol.ORF.at.

Credits: APA

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