Kabarettist Günther “Gunkl” Paal zu drei Jahren Haft verurteilt

Kabarettist Günther “Gunkl” Paal zu drei Jahren Haft verurteilt

Der Kabarettist Günther “Gunkl” Paal ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Auch zwei Frauen, die ihn erpresst hatten, wurden schuldig gesprochen.

Geständnis vor vollem Saal

Paal bekannte sich im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal schuldig, wie der ORF berichtet. Ihm wurden der sexuelle Missbrauch einer Unmündigen und der Besitz von sexualbezogenen Darstellungen Minderjähriger vorgeworfen. Die beiden mitangeklagten Frauen, Mutter und Tochter, wurden wegen schwerer Erpressung zu zwei Jahren und drei Monaten bzw. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ob die Urteile rechtskräftig sind, war zunächst nicht bekannt.

Der Übergriff und die Erpressung

Paal hatte die beiden Frauen laut ORF bereits 2014 über eine Zeitungsanzeige kennengelernt, in der sie sexuelle Dienstleistungen anboten. Bei den gemeinsamen Treffen seien regelmäßig Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen abgespielt worden. Im Jänner 2025 kam es laut Anklage zu einem sexuellen Übergriff Paals auf die kleine Tochter der jüngeren Frau. Danach setzten die Frauen den Kabarettisten unter Druck: Sie drohten, Fotos an Medien weiterzugeben, und verlangten Geld. Bis Mai 2026 übergab Paal ihnen laut Anklage in Kuverts insgesamt 159.000 Euro, teils an öffentlichen Orten. Dann erstattete er Selbstanzeige bei der Polizei. Bei einer weiteren Übergabe von 30.000 Euro am 5. Juni, die unter Einbindung der Polizei stattfand, wurde die jüngere Frau festgenommen, wenige Wochen später auch ihre Mutter.

Hunderte Dateien sichergestellt

Bei einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler zwei Laptops und einen PC sicher, auf denen sich 960 Bild- und 19 Videodateien mit Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger befanden. Paal räumte ein, darüber hinaus weiteres Material besessen und eine Festplatte vernichtet zu haben. Auf die Frage des Richters, ob er pädophil sei, sagte er, das habe er bis vor Kurzem nicht so gesehen. “Allem Anschein nach bin ich es und bin auch nicht gewillt, es abzustreiten.” Warum er sich nicht früher in Therapie begeben habe? “Ich hab’ gedacht, ich hab’s im Griff. Diese Idee hat sich als Irrtum erwiesen.” Inzwischen habe er einen Therapieplatz.

Schutz für das Kind

Die Rechtsvertreterin des betroffenen Mädchens appellierte an die Öffentlichkeit, dessen Intimsphäre zu achten. Sie machte im Namen des Kindes 5.000 Euro geltend, Paal erkannte die Forderung an. Der Prozess fand unter großer Medienaufmerksamkeit und starker Polizeipräsenz statt. Paals Befragung zum Übergriff selbst erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit.


Hilfe und Beratung:

  • Kinderschutzorganisation die möwe: www.die-moewe.at
  • Verbrechensopferhilfe Weißer Ring: 0800 112 112
  • Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen nimmt die Meldestelle des Bundeskriminalamts unter [email protected] entgegen
  • Männerberatung 24/7: 0800 400 777

Credits: Screenshot

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