Die Justiz bleibt im Fall Josef Fritzl hart – sein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt. Wie unter anderem „oe24“ und die „Krone“ berichten, hatte Fritzls Verteidigerin Astrid Wagner bereits seit einem Jahr daran gearbeitet, den mittlerweile 90-Jährigen aus der Haft zu holen. Doch das Landesgericht Krems zeigt sich unnachgiebig: Fritzl bleibt hinter Gittern (oe24, Krone).
Der Versuch der Freilassung: Ein juristischer Krimi
Astrid Wagner, bekannt für ihre prominenten und oft umstrittenen Mandate, hatte im August 2025 erneut einen Antrag auf bedingte, vorzeitige Entlassung für Fritzl gestellt. Ihr Argument: Der 90-Jährige leidet an Demenz, sei gesundheitlich schwer angeschlagen und erfülle alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Freilassung, so Wagner im Podcast „Plädoyer für Verbrecher“. Zudem sollten zumindest Entlassungsvorbereitungen eingeleitet werden (oe24, Spotify).
Doch das Gericht blieb bei seiner Linie: Keine Entlassung für Fritzl – weder bedingt noch vorbereitet. Die Verteidigerin hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingelegt, wie sie öffentlich bestätigte (Krone).
Vom Maßnahmen- in den Normalvollzug – aber keine Freiheit
Im Mai 2024 war Fritzl, der inzwischen unter einem neuen Namen lebt, vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt worden. Der Grund: Ein Dreiersenat des Landesgerichts Krems hatte festgestellt, dass von Fritzl keine akute Gefahr mehr ausgehe (Krone, Wikipedia). Gleichzeitig wurde jedoch in derselben Entscheidung ausdrücklich eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug abgelehnt.
Die Details des Falls Fritzl: Eine Chronik des Grauens
Zur Erinnerung: Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen, missbrauchte sie unzählige Male und zeugte mit ihr sieben Kinder. Eines der Kinder starb kurz nach der Geburt. 2009 wurde Fritzl wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Inzest zu lebenslanger Haft verurteilt (n-tv).
Die öffentliche Debatte: Hat Fritzl eine zweite Chance verdient?
Die Diskussion über Fritzls Haft und mögliche Entlassung sorgt für heftige Debatten. Während seine Verteidigerin betont, auch ein verurteilter Verbrecher habe Rechte und einen Anspruch auf menschenwürdige Behandlung im Alter, bleibt für viele der Fall klar: Für das „Monster von Amstetten“ gibt es kein Mitleid und keine Chance auf vorzeitige Freiheit (Stern).
Credits: APA
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