Hunderte planen Demo vor dem Kanzleramt gegen Kopftuchverbot

Hunderte planen Demo vor dem Kanzleramt gegen Kopftuchverbot

Wien bereitet sich auf Proteste vor: Für morgen ist vor dem Bundeskanzleramt eine große Demonstration gegen das geplante Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren angekündigt. Hunderte Menschen wollen ein Zeichen setzen und gegen das Gesetz auf die Straße gehen, das die Bundesregierung gerade in Begutachtung hat. Wie oe24 berichtet, formiert sich massiver Widerstand gegen das Vorhaben.

Was steckt hinter dem geplanten Gesetz?

Das geplante Verbot sieht vor, dass Mädchen unter 14 Jahren an öffentlichen Schulen kein Kopftuch mehr tragen dürfen. Integrationsministerin Claudia Plakolm hat den Gesetzesentwurf Anfang September in Begutachtung geschickt. Eltern sollen verpflichtet werden, das Verbot einzuhalten, andernfalls können Gespräche mit Schulleitung und gegebenenfalls Sanktionen folgen (bundeskanzleramt.gv.at).

Wer protestiert und warum?

Die Demonstration wird von verschiedenen Gruppen organisiert, darunter das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft und die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Sie sehen das Verbot als diskriminierend und warnen vor einer Stigmatisierung muslimischer Mädchen. „Es geht um mehr als ein Stück Stoff auf dem Kopf“, so ein Sprecher der Protestbewegung. Die IGGÖ und weitere Kritiker befürchten, dass das Gesetz die Religionsfreiheit einschränkt und die Integration erschwert (derstandard.at).

Kritik von Lehrern und Experten

Auch Lehrervertretungen und Religionspädagogen äußern Bedenken. Sie warnen davor, Kinder in politische Debatten hineinzuziehen und sehen das Gesetz als „krasse Themenverfehlung“. Ihrer Meinung nach könne das Verbot das Zusammenleben an Schulen belasten (heute.at, katholisch.at).

Regierung bleibt bei Plänen

Die Regierung verteidigt das Vorhaben mit dem Argument, es diene dem Schutz der Kinder und der Chancengleichheit. Das Verbot soll ab dem Sommersemester 2026 in Kraft treten. Die Begutachtungsfrist endet Ende Oktober 2025. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wäre es ein zweiter Anlauf nach einem ähnlichen Verbot, das 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde (br.de, bundeskanzleramt.gv.at).

Credits: APA

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