Höhere Verkehrsstrafen geplant: Hanke kündigt Reform an – Details folgen nach Budgetrede

Höhere Verkehrsstrafen geplant: Hanke kündigt Reform an – Details folgen nach Budgetrede

Österreichs Verkehrsstrafen sind seit Jahren zu uneinheitlich – und zu niedrig. Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) will das ändern. Konkrete Zahlen gibt es noch nicht.

400 Verkehrstote – Hanke sieht Handlungsbedarf

Wie oe24 unter Berufung auf ein oe24.TV-Interview mit Infrastrukturminister Peter Hanke berichtete, sieht der SPÖ-Minister dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrssicherheit. „Die Verkehrssicherheit ist ein Momentum, wo wir sehen, wenn wir auf die Statistiken blicken, dass wir nicht zufrieden sein können. Es gibt zu viele Verkehrstote“, so Hanke. Und weiter: „Die Statistiken sind nicht besser geworden, sondern momentan schlechter.“ Knapp 400 Menschen kamen 2025 auf Österreichs Straßen ums Leben.

Höhere und einheitlichere Strafen geplant

Wie oe24 berichtete, plant die Regierung dem Vernehmen nach höhere Strafen im Verkehrsbereich – das Vorhaben sei aber noch in Verhandlung. Hanke sprach von einem „einheitlichen, durchgängigen Niveau für Österreich“ – die Details seien aber noch in Abstimmung. Nach der Budgetrede von Finanzminister Marterbauer am 10. Juni wolle er mit mehr Informationen zur Verfügung stehen.

Zur Einordnung: Die geplante Erhöhung ist bisher nicht offiziell bestätigt – die Formulierung „dem Vernehmen nach“ im oe24-Artikel signalisiert, dass es sich um unbestätigte Insiderinformationen handelt.

Rechnungshof kritisiert Wildwuchs seit Jahren

Der Handlungsbedarf ist seit Langem dokumentiert. Wie ORF.at unter Berufung auf einen Rechnungshof-Bericht bereits 2019 berichtete und eine Follow-up-Prüfung von 2022 bestätigte, gibt es in Österreich bei identischen Delikten je nach Bundesland stark unterschiedliche Strafgelder. Beispiel: Bei unterlassener Hilfeleistung waren im bundesweiten Tatbestandskatalog 365 Euro vorgesehen – in Niederösterreich kostete dieselbe Übertretung nur 70 Euro. Dazu fehlt bis heute ein bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafenregister, das Wiederholungstäter sichtbar machen würde.

Credits: BKA-Paul-Gruber

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