Eine Moschee in Freistadt, ein Vereinsvertreter, der erklärt, Frauen die Hand nicht zu schütteln — und eine Frauenministerin, die auf zwei von vier parlamentarischen Fragen keine Antwort gibt.
Was in Freistadt passierte
Auslöser des Streits war eine Informationsveranstaltung am 27. März 2026 zum geplanten Neubau einer Moschee in Freistadt durch den Verein Austria Linz Islamische Föderation (ALIF). Laut heute.at erklärte ein Vertreter des Vereins dort, dass die nachhaltige Weigerung von Männern, Frauen die Hand zu schütteln, in ihrer Religion begründet und daher im Sinne der Religionsfreiheit hinzunehmen sei.
FPÖ-Nationalratsabgeordneter Harald Schuh nahm das zum Anlass für eine parlamentarische Anfrage an Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) — mit vier konkreten Fragen: Welche Maßnahmen setzt die Ministerin, wenn staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften den Handschlag mit Frauen verweigern? Ist diese Verweigerung von der Religionsfreiheit gedeckt oder vom Gleichbehandlungsgrundsatz überlagert? Akzeptiert die Ministerin persönlich einen aus religiösen Gründen verweigerten Handschlag? Und: Welche konkreten Maßnahmen setzt sie gegen islamisch-kulturelle Gepflogenheiten, die Frauenrechte konterkarieren?
Holzleitner antwortet — aber nicht auf alles
Die Ministerin beantwortete die Anfrage teilweise. Die Fragen zu konkreten Maßnahmen — Punkt eins und vier — beantwortete sie laut heute.at mit einer umfangreichen Liste bereits gesetzter und geplanter Schritte. Die Fragen zwei und drei — ob der Handschlagverweigerung Religionsfreiheit oder Gleichberechtigung gilt, und ob sie einen solchen Handschlag persönlich akzeptieren würde — ließ sie unbeantwortet. Begründung: Diese Fragen seien „nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst.“
Das ist eine in der österreichischen Parlamentspraxis bekannte Formel. Wie das Parlament auf seiner eigenen Rechtsinformationsseite (parlament.gv.at) festhält, gilt das Interpellationsrecht laut gängiger Rechtsprechung nicht für persönliche Meinungen und Einschätzungen von Regierungsmitgliedern — sondern nur für Auskunft über Verwaltungshandeln. Fragen wie „Akzeptieren Sie persönlich X?“ fallen formal in diese Kategorie. Gleichzeitig dokumentiert fragdenstaat.at, dass diese Formel von Abgeordneten aller Lager als Ausweichmanöver kritisiert wird.
FPÖ: „Bärendienst für Frauenrechte“
Für die FPÖ ist die Teilbeantwortung ein politisches Geschenk. Schuh sprach laut heute.at von einem „Bärendienst für Frauenrechte“ und warf Holzleitner „Mutlosigkeit und fragwürdige Prioritätensetzung“ vor. „Die über Jahrzehnte mühsam erworbenen Rechte für Frauen dürfen nicht aufgrund von religiösen Ansichten untergraben werden“, sagte er. Und: Wer grundlegende Gepflogenheiten seiner Wahlheimat ablehne, könne nicht gleichzeitig von Integrationswillen sprechen.
Das ist die bekannte FPÖ-Linie in der Integrationsdebatte — und sie sitzt hier besonders gut, weil die Ministerin die persönliche Frage formal, aber politisch ungeschickt offen gelassen hat. Eine direkte Antwort wäre politisch einfacher gewesen als das Schweigen.
Credits: BKA Christopher Dunker
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