“Haft in der Heimat”: FPÖ stimmt gegen ihre eigene Forderung?

“Haft in der Heimat”: FPÖ stimmt gegen ihre eigene Forderung?

Jahrelang hat die FPÖ “Haft in der Heimat” für ausländische Straftäter gefordert. Am Mittwoch beschließt der Nationalrat eine Novelle, die genau unter diesem Schlagwort läuft – und die FPÖ ist dagegen. Für Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ein Widerspruch, für die Freiheitlichen ein Etikettenschwindel. Ganz unbegründet ist der Streit nicht.

Volle Gefängnisse

Ausgangspunkt ist die Lage in den Justizanstalten. Rund 8.400 Haftplätze gibt es in Österreich, derzeit sitzen laut “Heute” mehr als 9.200 Menschen ein. Die Anstalten sind damit zu über 109 Prozent ausgelastet, gleichzeitig fehlt Personal bei Justizwache, Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die FPÖ sieht die Lösung seit Langem in der Abschiebung: “Jeder ausländische Straftäter hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und muss konsequent abgeschoben werden. ‘Haft in der Heimat’ ist keine leere Floskel, sondern ein Gebot der Vernunft und der Sicherheit”, sagte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan noch am 9. Oktober. Rund 2.000 Plätze könnten damit laut FPÖ frei werden.

Was die Regierung beschließt

Die Novelle des Strafvollzugsgesetzes, die ÖVP, SPÖ und NEOS am Mittwoch beschließen wollen, soll Verfahren für “Haft in der Heimat” vereinfachen. “Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen”, heißt es in einer Aussendung des Justizministeriums. Wer ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot hat, soll nach Verbüßung der Mindesthaftzeit, also in der Regel der Hälfte der Strafe, auch gegen seinen Willen außer Landes gebracht werden können. Ausgenommen sind schwere Gewalt- und Sexualdelikte sowie Terrorstraftaten. Kehrt jemand zurück, muss er laut früheren Angaben der Regierung die Reststrafe verbüßen.

FPÖ: “Strafrabatt”

Bei der Plenarvorschau der FPÖ am Dienstag fiel das Urteil trotzdem vernichtend aus. Verfassungssprecher Michael Schilchegger nannte das “Haftentlassungspaket” der Regierung einen “völlig verfehlten Ansatz”. Sein Kernargument: “Die Haftentlassung aus Österreich folgt sozusagen ohne Garantie, dass im Herkunftsland dann auch tatsächlich der Strafrest abgesessen werden muss, sodass man eine Art Strafrabatt bekommt. Diesen Strafrabatt exklusiv für ausländische Straftäter lehnen wir natürlich ab!”

Wo der Unterschied liegt

Tatsächlich ist das Regierungsmodell nicht dasselbe wie eine klassische Überstellung zur Weiterverbüßung der Haft. Die Novelle regelt im Kern eine vorzeitige bedingte Entlassung mit anschließender Abschiebung. Ob die Betroffenen im Herkunftsland weiter in Haft sitzen, regelt sie nicht, das hängt von Abkommen mit den jeweiligen Staaten ab. Die FPÖ verstand unter “Haft in der Heimat” bisher offenbar die Fortsetzung der Haft im Herkunftsland, die Regierung setzt vor allem auf rasche Außerlandesbringung. Beide verwenden denselben Begriff für unterschiedliche Konzepte.

Sporrer: “Die eine Hand, die andere Hand”

Die Justizministerin sieht dennoch vor allem Widersprüchlichkeit: “Die FPÖ hat offensichtlich ein Problem mit der internen Arbeitsteilung: Die eine Hand fordert ‘Haft in der Heimat’ und die andere Hand empört sich darüber, dass wir genau das umsetzen. Damit zeigt die FPÖ wieder einmal, dass sie lieber destruktiv ist, statt an sachgerechten politischen Lösungen zu arbeiten.” Ob die FPÖ am Mittwoch tatsächlich dagegen stimmt, ist offen. Eine Mehrheit hat die Koalition auch ohne sie.

Credits: Parlamentsdirektion/​Johannes Zinner

Teilen:
Show Comments (0) Hide Comments (0)
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ihre Meinung? Kommentieren Sie jetzt!x