Gödl einstimmig gewählt: „Haltung, Haftung, Hingabe“ — und Stocker mit ungewöhnlichem Urteilskommentar

Gödl einstimmig gewählt: „Haltung, Haftung, Hingabe“ — und Stocker mit ungewöhnlichem Urteilskommentar

Der neue ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl ist am Dienstagvormittag einstimmig gewählt und der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Pressekonferenz lieferte nicht nur einen neuen Klubchef — sondern auch eine bemerkenswerte Aussage von Kanzler Stocker zum Wöginger-Urteil.

Gödl: „Anker in unruhigen Zeiten“

Wie orf.at berichtet, wurde Gödl beim gemeinsamen Eintreffen mit Wöginger und Stocker bereits mit lang anhaltendem Applaus begrüßt — ein Signal, das die spätere einstimmige Wahl nur bestätigte. Bei seiner Vorstellung räumte Gödl offen ein, bisher als kaum bekannter Langzeitparlamentarier gegolten zu haben, und stellte sich zunächst selbst vor. Er verwies auf „keine klassische politische Laufbahn“ und sein Engagement auf kommunaler Ebene — als jüngster Bürgermeister Österreichs, dann zehn Jahre im steirischen Landtag, seit 2017 im Nationalrat.

Seine Agenda fasste er in drei Grundprinzipien zusammen: „Haltung, Haftung, Hingabe.“ An der Klubspitze wolle er „ein Anker in unruhigen Zeiten“ sein und stehe für „verlässliche Arbeit“. Er werde immer dafür eintreten, „hart zu diskutieren, aber gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.“

Kanzler Stocker begründete die Wahl Gödls damit, dass dieser Erfahrung, Verhandlungsgeschick und politisches Gespür vereine. Als bisheriger Sicherheits- und Migrationssprecher komme er aus „jenen Themen, die für die Volkspartei besonders wichtig sind.“ Mit Wöginger verbinde ihn das Thema Pflege.

Gödl zur FPÖ: Gesprächsbasis ja, aber andere Linie

Gefragt nach dem Verhältnis zur stärksten Oppositionspartei gab sich Gödl laut orf.at diplomatisch — aber klar. Er habe zu allen Parteien eine gute Gesprächsbasis, auch zur FPÖ. Gleichzeitig warf er den Freiheitlichen vor, „kaum an Lösungen interessiert“ zu sein.

Von den Koalitionspartnern kamen rasch Glückwünsche. SPÖ-Klubchef Philip Kucher bedankte sich ausdrücklich für die bisherige Zusammenarbeit mit Wöginger — sie sei „stets vertrauensvoll und von Verlässlichkeit geprägt“ gewesen. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty gab Gödl Vorschusslorbeeren und zweifle nicht daran, dass die Kooperation genauso verlässlich gelingen werde.

Stockers ungewöhnliche Anwalts-Aussage

Die bemerkenswerteste Aussage der Pressekonferenz kam von Kanzler Stocker selbst. Auf Wögingers Zukunft in der ÖVP angesprochen, sagte er laut orf.at:

„Als Anwalt halte ich jedes Urteil, das mit einem Freispruch für meine Mandanten endet, für richtig. Und für meinen Freund August Wöginger hätte ich mir dieses auch gewünscht.“

Weiter: Sein persönliches Bild von Wöginger werde sich auch dann nicht verändern, „wenn ein Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt, als ich es mir für August Wöginger gewünscht hätte.“

Der Satz hat eine Schieflage: Ein Bundeskanzler, der ein Strafurteil öffentlich mit dem Hinweis kommentiert, er halte nur Freisprüche für richtig, positioniert sich damit erkennbar gegen den Richterspruch — und das in einer Rechtsstaatsfrage, die seine eigene Partei betrifft.

Das Urteil im Detail

Wie orf.at unter Berufung auf die Urteilsbegründung von Richterin Melanie Halbig berichtet, sprach das Landesgericht Linz Wöginger, nicht rechtskräftig, wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch schuldig. Die Strafe: sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro. Die beiden mitangeklagten Finanzbeamten erhielten ebenfalls sieben Monate bedingt sowie unbedingte Geldstrafen von 33.840 beziehungsweise 22.680 Euro — und wurden zusätzlich wegen falscher Beweisaussage verurteilt.

Die Richterin stellte klar, der Prozess habe eindeutig ergeben, dass es sich beim Anliegen Wögingers „um kein Bürgeranliegen gehandelt hat“ — womit sie die zentrale Verteidigungsstrategie des ehemaligen Klubobmanns zurückwies. Mildernd gewertet wurde der ansonsten ordentliche Lebenswandel aller Angeklagten sowie der Zeitabstand zur Tat. Aus generalpräventiven Gründen sei die Strafe jedoch nicht gänzlich bedingt ausgefallen.

Wögingers Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Credits: APA

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